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Vor 100 Jahren : Das Lehrstück Weimar

Nicht an der Verfassung von 1919, an den Akteuren ist die erste deutsche Demokratie gescheitert

25.03.2019
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Das Alte und Morsche, die Monarchie ist zusammengebrochen. Es lebe das Neue; es lebe die Deutsche Republik!" Als der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann diese Botschaft am Mittag des 9. November 1918 fanfarengleich von einem Balkon des Reichstages in eine aufgebrachte Menge schmetterte, deutete sich eine radikale Umwälzung an: Das Ende der feudalen Zeiten und ein Anfang wahrer Demokratie. Tatsächlich wurden die Verhältnisse völlig umgestülpt, militärische Niederlage statt glorreicher Sieg, fade Republik statt glanzvolle Kaiserherrschaft, "Rat der Volksbeauftragten" statt Autorität des Obrigkeitsstaates. Aber darin mischten sich auch Revolte und Aufruhr.

Deshalb wichen Hoffnung und Begeisterung recht bald Ernüchterung und Enttäuschung - nicht nur, weil Karl Liebknechts ausgerufene "freie sozialistische Republik Deutschland" nur eine Ankündigung blieb. Die "Revolution", wie der November-Umbruch in der Historiographie bezeichnet wird, erschien vielen Zeitgenossen als wenig geglückter Systemwechsel. So schrieb sich der linksliberale Politiker und Theologie-Professor Ernst Troeltsch im Frühjahr 1919 seine Skepsis von der Seele: "Überall Träumer, wohin man blickt, sofern die Träumer nicht blutige Realisten sind. Daß die Demokratie uns im Grunde nicht liegt und daß sie (übrigens vor allem in Deutschland) die Mängel der Mittelmäßigkeit und Spießerhaftigkeit trägt, das ist leider nicht zu leugnen. Ebenso wenig aber, daß wir nichts Besseres haben und an dieser kümmerlichen Stange in die Höhe klettern müssen, soweit von Höhe überhaupt die Rede sei kann."

Ebert als Mann der Stunde Als Troeltsch diesen Stoßseufzer äußerte, waren die ersten Weichen bereits gestellt. Durch das Versagen der alten Eliten fiel den Sozialdemokraten am 9. November 1918 die Macht plötzlich auf die Füße, ihr Parteiführer Friedrich Ebert wurde zum Mann der Stunde. Eine gewaltsame Revolution, wie sie wochenlang bedrohlich auf den deutschen Straßen tobte, lehnte er kategorisch ab: "Ich hasse sie wie eine Sünde." Unter dem Eindruck der bolschewistischen Revolution in Russland 1917 hatte sich dies bei ihm eher noch verfestigt. Ebert war längst pragmatischer Realist, er suchte den legalistischen Weg. Allerdings um einen hohen Preis: Er beließ die alten Führungsspitzen in Verwaltung, Justiz und Militär auf ihren Posten, weil er auf ihre Verpflichtung zum Staat setzte; mit schwankenden Heereseinheiten und marodierenden Freikorps ging er ein Bündnis ein, um Revolte und Aufruhr niederzuhalten. Wegen der zögerlichen Haltung der Sozialdemokraten gegenüber tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen 1918/19 spricht der Historiker Heinrich August Winkler von einer "gebremsten Revolution".

Vorrangig erschien Ebert, neben Linderung der realen Nöte, ein baldiges nachdrückliches Mandat durch das Volk zu erhalten. Deshalb fanden kaum zwei Monate nach dem Systemwechsel Wahlen zu einem Verfassungskonvent statt, am 19. Januar 1919 zur Deutschen Nationalversammlung - erstmals mit Frauenstimmrecht. Die Parteien Mitte-Links errangen eine stattliche Mehrheit von 76,1 Prozent. Da es in Berlin weiter heftig brodelte, verlegte das Gremium seine Beratungen in das thüringische Weimar, den Ort kulturellen Glanzes. Nach nur sechs Monaten stand die "Verfassung des Deutschen Reiches", wie sie offiziell hieß. In Kraft trat sie dann Mitte August mit der Unterschrift Eberts, inzwischen zum ersten Reichspräsidenten gewählt.

Es gehört zu den permanenten historischen Verdikten, die Weimarer Republik sei an dieser Verfassung gescheitert. Sicherlich war sie nicht die "demokratischste" aller Konstitutionen, wie es im Überschwang des Neuanfangs zuweilen hieß. Richtig ist, dass sie einen Kompromiss der unterschiedlichen politischen Lager darstellte, anderes war unter den Bedingungen einer zerrissenen Gesellschaft und einer zwiespältigen Hinterlassenschaft der Kaiserzeit nicht erreichbar.

Dennoch kann diese Verfassung mit ihren 181 Artikeln eine beachtliche Modernität für sich in Anspruch nehmen. Denn sie strukturierte nicht nur den Staatsaufbau und dessen Institutionen sowie das föderale Geflecht zwischen dem Reich und den Ländern. Im zweiten Teil wurde ein umfangreicher Katalog von "Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen" aufgestellt. Viele davon haben, mit kleinen Korrekturen, als Freiheitsrechte im Grundgesetz von 1949 Aufnahme gefunden. Immer wieder ist die Rede davon, bei den Weimarer Grundrechten habe es sich nur um "Programmsätze" gehandelt, weil sie - im Gegensatz zum Grundgesetz - nicht unveränderliche Verfassungsnormen darstellten. Dennoch eröffneten sich damals innovative Spielräume. Der Ausbau der Sozialpolitik in den 1920er Jahren steht dafür beispielhaft: Tarifhoheit zwischen Unternehmern und Gewerkschaften, Betriebsrätegesetz, Arbeitslosenversicherung, Jugendwohlfahrt, Vereinheitlichung der öffentlichen Fürsorge - Bemühungen "zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins", so Artikel 151. Gewiss besaß dieses Regelwerk auch "Webfehler", wie es der vormalige Verfassungsrichter Udo di Fabio definiert. Zu einem folgenschweren Missgriff zählte, dass die Verfassung repräsentativ-parlamentarische sowie präsidiale Bestimmungen mit plebiszitären Elementen zu verbinden suchte, um damit das Volk in der Funktion als neuen Souverän zu betonen. Das drückte sich aus in der Direktwahl des Reichspräsidenten wie durch Volksentscheide und Volksbegehren. Doch damit wurde eine ausgewogene Machtbalance verfehlt, eine klare Gewaltenteilung vermieden. Die Verfassung schwächte Reichstag und Reichsregierung zugunsten der Vollmachten des Reichspräsidenten. Als Staatsoberhaupt konnte er Kanzler und Minister ernennen und entlassen, den Reichstag auflösen und Neuwahlen ansetzen. Zudem besaß er das Notverordnungsrecht. Aufgrund des ominösen Artikels 48 durfte der Präsident bei Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung "nötige Maßnahmen" treffen. Diese Befugnisse, die legislative und exekutive Gewalt in eine Hand legten, wurden nie genau definiert. Der Politikwissenschaftler Karl Dietrich Bracher, Verfasser des Standardwerks über die Auflösung der Weimarer Republik, nennt es eine "präsidiale Diktaturgewalt".

Nun erscheint eine Notstandsvorsorge für diese Republik geradezu zwingend. Denn seit ihrer "Sturzgeburt" sah sie sich fast ständig Krisen, gar Katastrophen ausgesetzt, von innen wie außen: linke Aufstände in Berlin und an der Ruhr, später auch in Mitteldeutschland; Morde an exponierten Politikern durch ausgerastete Freikorps-Gruppen; Rheinlandbesetzung und Separatisten-Bewegungen; Umsturzversuche von rechts wie den Kapp-Putsch in Berlin und Hitlers Aufmarsch in München; die schleichende Geldentwertung mit der Hyperinflation 1923. Über allem aber der Friedensvertrag von Versailles 1919, der allenthalben in Deutschland als "Diktatfrieden" empfunden wurde. Der Historiker Eberhard Kolb nennt die damalige Stimmung einen "Anti-Versailles-Furor", die Revision dieses Vertrages stand stets auf der politischen Tagesordnung Weimars.

Zum Schutz der Republik In solchen kippeligen Situationen scheute sich Ebert nicht, als Reichspräsident von seinen Prärogativen Gebrauch zu machen. In seiner Amtszeit von 1919 bis 1925 setzte er insgesamt 130 Mal das Notverordnungsrecht ein, außerdem kamen sechs kurzfristige Ermächtigungsgesetze zustande. Doch dieser biedere Mann und aufrechte Charakter verstand sich als "Hüter der Verfassung", er nutzte seine Möglichkeiten zum Schutz der Republik und zur Rettung der Demokratie. Für diesen prinzipienfesten Einsatz musste er sich von seinen Gegnern als "Verräter der Revolution" und "Novemberverbrecher" beschimpfen lassen, daran ist letztlich sein Leben zerbrochen.

Warum konnte sich die normative Kraft dieser Verfassung nicht durchsetzen? Waren die "Webfehler" so gravierend, dass sie nur in Hitlers Diktatur enden konnten? Für den früheren Verfassungsrichter Dieter Grimm ist die Konstitution zunächst nur ein Text mit Geltungsanspruch. Doch diese Anforderung "muss von den Akteuren, an die sie sich wendet, eingelöst werden. Sie müssen das politische System nach den Vorgaben der Verfassung einrichten. Sie müssen die Verfassungsnormen als für ihr Handeln relevant betrachten". Damit öffnet Grimm den Blick auf das politische Führungspersonal der ersten deutschen Demokratie. In dieser Hinsicht markiert das Jahr 1925 eine Zäsur, nicht nur wegen Eberts frühen und verhängnisvollen Tod, sondern wegen der Wahl Paul von Hindenburgs als dessen Nachfolger im Präsidentenamt. Denn mit diesem Datum beginnt der Abstieg der Republik.

Die Sehnsucht nach einem "Ersatzkaiser" brachte Hindenburg in das höchste Staatsamt. Doch er war eine höchst ambivalente Figur. Ihn umgab der Mythos des Kriegshelden, seitdem er im August 1914 in der Schlacht von Tannenberg die russischen Truppen in Ostpreußen besiegte. Mit geschickter Selbstinszenierung stilisierte er sich zur "Inkarnation der nationalen Einheit", wie sein Biograf Wolfram Pyta schreibt, und das mit einem gewissen Charisma. Aber als Chef der Obersten Heeresleitung seit 1916 trug der Generalfeldmarschall wesentlich Verantwortung für die deutsche Niederlage in Frankreich und am Sturz des Kaisers. Dennoch schuf er jene unsägliche "Dolchstoßlegende", nach der das "Heer im Krieg unbesiegt" blieb, der Zusammenbruch auf das Konto vaterlandsloser und pazifistischer Politiker in der Heimat gehe. Diese Lüge hat die politische Kultur Weimars nachhaltig vergiftet.

In seinem Denken zeigte sich Hindenburg ganz als Mann von Gestern. Der Parlamentarismus blieb ihm fremd, die Parteien verachtete er, besonders die Sozialdemokraten. Denn Weimars Milieuparteien bunkerten sich in ihre Ideologien ein, Kompromisse fanden sie immer weniger. Umso mehr war die Integrationskraft des Reichspräsidenten vonnöten. Zwar vermied er in den ersten Amtsjahren einen Verfassungsbruch. Aber als im März 1930 die große Koalition mit dem sozialdemokratischen Kanzler Hermann Müller platzte - nominell wegen einer Beitragserhöhung der Arbeitslosenversicherung um ein Viertelprozent - hielt er seinen Moment für gekommen: zum autoritären Staatsumbau. Er beschloss, nicht mehr mit dem Reichstag zu regieren, sondern Präsidialkabinette zu berufen und mit dem Notstandsrecht auszustatten. Die ersten Anläufe scheiterten, nicht zuletzt weil Hindenburg "seinen" drei Reichskanzlern Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt Schleicher das Vertrauen entzog.

Spektakuläre Erfolge Allerdings profitierte eine Partei von diesen Manövern besonders: die Nationalsozialisten. Denn Hitlers NSDAP, bislang eine Splittergruppe von 2,6 Prozent, fuhr bei den Reichstagswahlen 1930 mit 18,7 Prozent sowie im Juli und November 1932 mit 37,4 und 33,1 Prozent spektakuläre Erfolge ein. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise 1929, die in Deutschland mit Firmenpleiten und Massenarbeitslosigkeit durchschlug, liefen immer mehr Wähler zur NSDAP über. So verschaffte sich Hitler den Machthebel.

Es gehört zu den historischen Narrativen, Hitler sei am 30. Januar 1933 nur ins Amt gelangt durch die Einflüsterungen einer intriganten "Kamarilla" um Hindenburg, bestehend aus seinem Staatssekretär Otto Meissner, seinem Sohn und Adjutanten Otto Hindenburg sowie Franz von Papen und Kurt von Schleicher. Gewiss lagen diese "Berater" dem Präsidenten mit ihren Vorstellungen eines neuen, straffen Staates ständig in den Ohren, ihr Einfluss darf nicht unterschätzt werden. Aber Hindenburg blieb bis zuletzt Herr der Entscheidungen, er musste nicht handeln, wie er es tat. Er manipulierte bewusst sein Notstandsrecht zur Überwindung des parlamentarisch-demokratischen Systems. Feinde von oben, Ablehnung unten, Bürgerkrieg auf den Straßen zwischen Rot-Kämpfer-Verbänden und braunen SA-Schlägertruppen: So konnte die Republik nicht überleben.

Anti-Weimar-Verfassung Weimar nicht nur vom Ende her denken: So äußern sich viele in diesem Gedenkjahr. Wenn damit gemeint ist, nicht alarmistisch "Weimarer Verhältnisse" herbeizureden, mag es recht sein. Denn das Grundgesetz ist bewusst als Anti-Weimar-Verfassung angelegt, gerade deshalb hat es sich bewährt. Aber die Aufsplitterung der deutschen Parteienlandschaft verändert die Perspektiven. Regierungsbildungen werden schwieriger, wie der missglückte Anlauf zu "Jamaika" belegt. Große Koalitionen stellen die Norm dar, bei abnehmender Kompromissfähigkeit. Durch das rechte Netzwerk werden Weimarer Kampfbegriffe wieder öffentlich diskursfähig. "Völkisch" und "kulturfremd" sind längst sakrosankt, "Abendland" ist angesagt, Merkel eine "Verräterin", die AfD redet ungeniert von der Überwindung des "Systems".

Demokratien sterben heute nicht mit einem Knall, sondern leise durch die Aushöhlung der liberalen Substanz, so konstatieren die US-Politologen Steven Levitsky und Daniel Ziblatt; denn "die Erosion geschieht so unmerklich, dass viele sie nicht wahrnehmen". Populisten und Nationalisten ringsum liefern dafür anschauliche Beispiele, von Putin und Erdogan über Orban und Salvini bis zu Kurz und Trump. Zugleich wachsen gesellschaftliche Ungleichheiten, es mehren sich Widerstand und Protest.

Weimars Scheitern bleibt Lehrstück.

Der Autor ist freier Journalist in Berlin.