innen ii : Geänderter Datenschutz
Opposition warnt vor Vorratsdatenspeicherung
Trotz massiver Kritik aus den Reihen der Opposition hat die Koalition die geplanten Änderungen des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchgesetzt. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag stimmten Union und SPD für die entsprechende Regierungsvorlage eines "Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes" (19/4674, 19/11181) sowie die Änderungen im Bereich des Strafverfahrensrechts und des übrigen Verfahrensrechts (19/4671, 19/11190). Die Opposition lehnte die Vorlagen ab.
Entschließungsanträge der Grünen, in denen die Regierung zum einen aufgefordert wurde, ihr Datenschutz-Anpassungsgesetz nachzubessern und klarzustellen, dass die Betroffenenrechte der DSGVO vollumfänglich gelten (19/11197) und zum anderen verlangt wurde, die Befugnis zur Übermittlung von Daten an die Nachrichtendienste auf genau bezeichnete Ausnahmefälle zu beschränken (19/11193), fanden keine Mehrheit.
Keine Abstriche Während der Debatte sagte Axel Müller (CDU), vom Arzneimittelgesetz bis zum Zivildienstgesetz seien die Gesetze geprüft und am Maßstab der DSGVO gemessen worden. Vielfach habe es sich dabei um redaktionelle Änderungen gehalten. Es sei aber für die Alltagsanwender der Gesetze "unter Berücksichtigung des Datenschutzes" Klarheit geschaffen worden. Dabei habe es "keine qualitativen Abstriche" gegeben, betonte Müller. Stattdessen sei für Erleichterungen bei der Umsetzung der DSGVO gesorgt worden. Kleine Betriebe müssten künftig erst ab 20 Mitarbeitern und nicht wie bislang schon bei zehn Beschäftigten einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. "90 Prozent der Handwerksbetriebe und auch Vereine sind dadurch künftig davon befreit", sagte der CDU-Politiker. Was die Änderungen bei Strafverfahren angeht, so sei es richtig, dass "Zufallsfunde" im Rahmen von Ermittlungen künftig "nicht mehr unter den Tisch fallen". Vorwürfe, dass Datenbanken mit persönlichen Kenntnissen zu Opfern und Zeugen angelegt und unbefugt Dritten zugänglich gemacht werden, seien unzutreffend, sagte Müller.
Omnibusgesetz Es mache sie fassungslos, dass ein 500 Seiten starkes Gesetz morgens um 1.19 Uhr verabschiedet wird, sagte Joana Cotar (AfD). In dieses Gesetz sei alles Mögliche reingepresst worden, "auch wenn es nichts mit der Anpassung der DSGVO zu tun hat". Es sei die Absicht der Bundesregierung gewesen, ein derart schwer zu durchschauendes Omnibusgesetz vorzulegen. Mit der Regelung werde versucht, eine Vorratsdatenspeicherung zu schaffen, die keine klare zeitliche Obergrenze habe.
Konstantin von Notz (Grüne) kritisierte, die Bundesregierung wolle die DSGVO-Umsetzung zur Aushöhlung des nationalen Datenschutzes nutzen. Auch er warf Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor, eine Vorratsdatenspeicherung schaffen zu wollen. "Das machen wir nicht mit", sagte er. Ebenso wie seine Vorrednerin vertrat auch Notz die Auffassung, dass die Neuregelung beim betrieblichen Datenschutz der Wirtschaft eher schade. Die sich aus der DSGVO ergebenden Pflichten blieben schließlich die gleichen. "Es ist nur niemand mehr zuständig, was das Haftungsrisiko steigen lässt", sagte er. Die Vertreter der anderen Fraktionen gaben ihre Reden zu Protokoll.