gentechnik : Große Chancen und verdeckte Risiken
Crispr-Cas im Fokus der Forschung
Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna werden seit Jahren als Nobelpreis-Kandidatinnen gehandelt. Die Frauen haben ein Werkzeug entdeckt, mit dem Biotechnologen das Erbgut von Bakterien, Pflanzen, Tieren und menschlichen Zellen ändern können. Die Methode nennt sich Crispr-Cas, ist kostengünstig und schnell zu erlernen. Gleichzeitig profitiert das Verfahren von den großen Fortschritten der Genetik. Tausende Genome von Pflanzen sind entschlüsselt, Forscher wissen mehr über die Aufgaben einzelner Gene. Dieses Wissen, kombiniert mit Crispr-Cas, legt es nahe, das Erbgut von Pflanzen im Rahmen der Züchtung gezielt zu verändern. Pflanzen sollen durch den Einsatz der Genschere widerstandsfähiger gegen Schädlinge oder Folgen des Klimawandels wie Trockenheit und Salztoleranz werden.
Das Verfahren ist allerdings umstritten. Der Streit hat eine wissenschaftliche und eine rechtliche Komponente. "Die Leopoldina ist der Meinung, dass die neuen molekularen Züchtungsmethoden präziser und sicherer sind als nicht regulierte konventionelle Züchtungsmethoden, wie beispielsweise die Strahlenmutagenese", meint Jörg Hacker, Präsident der Akademie der Wissenschaften. Die Gegner bezweifeln, dass sich nützliche Eigenschaften einer Pflanze durch Veränderung eines oder weniger Gene erzeugen lassen. Zudem befürchten sie unbekannte Risiken.
Gesundheitliche Risiken Die Befürworter der Genschere argumentieren mit Blick auf das Produkt. Wenn die neue Pflanze mit ihrem Erbgut auch durch übliche Züchtungstechniken entstanden sein könnte, könne sie nicht als Ergebnis von Gentechnik bewertet werden. Damit entfallen besondere Kontrollen der Produkte. Diese Ansicht ermöglicht auch den Einbau zusätzlicher Gene in eine Pflanze, sofern diese von der gleichen Art stammen. In den USA gibt es beispielsweise Versuche, Resistenzgene von Wildformen der Kartoffel oder des Apfelbaumes in Sorten einzubringen, die sich bereits auf dem Markt etabliert haben. Dieser Ansatz wäre auch mit konventioneller Züchtung möglich.
Bisher bekannte Sorten wie BT-Mais, BT-Soja oder BT-Baumwolle bleiben dabei aber gentechnisch veränderte Organismen (GVO), weil das eingeschleuste Gen von einer anderen Art stammt. Diese Vermischung zweier Organismen nährt die Sorge vor unberechenbaren Folgen für die Natur und gesundheitliche Risiken beim Verzehr der Lebensmittel.
Die Gegner der Genschere schauen nur auf den Prozess. Wenn auch nur ein einziger Schritt in der Züchtung und Entwicklung einer Pflanze mit gentechnischen Methoden erreicht werde, sei das Produkt zwingend ein Ergebnis von Gentechnik. Die Richter des EuGH haben sich im Juli 2018 diese Prozesssicht zu eigen gemacht. Mit dem Urteil aus Luxemburg wird der Einsatz von Crispr und Co. in der Pflanzenzucht nicht verboten, aber de facto bedeutet die Einstufung der Genschere als Werkzeug für GVO nach dem Gentechnikgesetz für die europäischen Züchter zusätzliche Kosten, weil die Zulassung des Produkts mit erhöhten Sicherheitsüberprüfungen einhergeht.
Unterschiedliche Strategien Andere Länder verfolgen eine andere Strategie. US-Landwirtschaftsminister Sonny Perdue hat im März 2018 klargestellt, dass es in den USA keine Pläne gebe, genom-editierte Pflanzen zu regulieren, wenn dieselbe genetische Mutation auch auf natürlichem Wege entstehen könnte. Die ersten Produkte befinden sich auf dem Weg zur Markteinführung. In einzelnen US-Bundesstaaten dürfen Kartoffeln, Champignons und Äpfel ohne Kennzeichnungspflicht gehandelt werden, die durch eine gentechnische Veränderung nach dem Schneiden oder Schälen nicht mehr braun anlaufen. Das gilt auch für Kartoffeln, die weniger Acrylamid produzieren.
Zwei wichtige US-Player der Technologie, DuPont Pioneer und das Broad Institut von MIT und Harvard, haben Lizenzen gratis freigegeben, damit mehr Firmen damit arbeiten. Russlands Regierung stellt Forschern des Landes 1,7 Milliarden Dollar zur Verfügung, damit sie bis 2027 mit Hilfe der Genschere 30 neue Sorten Gerste, Zuckerrüben, Weizen und Kartoffeln herstellen. Wie in den USA gelten die neuen Produkte dort nicht als GVO. Auch Australien wertet den Einsatz von Crispr-Cas in der Züchtung als unbedenklich. Das Land nimmt eine mittlere Position ein: Es dürfen keine Gene in die Pflanze eingeführt werden - weder artfremde noch arteigene.
Die unterschiedlichen Regulierungen bedeuten, dass die in Deutschland geltende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel in einem globalen Markt neue Absprachen erfordert. Produkte, die im Heimatland als frei von Gentechnik gelten, könnten bei uns anders eingestuft werden. Zudem könnte ein spezieller Zulassungsprozess nötig werden, um die Unbedenklichkeit von Produkten sicherzustellen, obwohl diese in einem anderen Land als unbedenklich verkauft werden dürfen. Für bereits verarbeitete Nahrungsmittel aus globalen Produktionsketten sind die Herausforderungen noch größer, wenn diese etwa Getreide aus Russland oder den USA enthalten, das ohne Kennzeichnung exportiert wurde.
Der Autor ist Wissenschaftsjournalist.