Gastkommentare - Pro : Zwang zur Selbsthilfe
PFLICHT ZUR BETRIEBSRENTE?
S eit Anfang 2018 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anzubieten. Oft wird dabei die so genannte Entgeltumwandlung genutzt: Ein Teil des Weihnachtsgeldes oder andere Teile des Gehalts fließen automatisch in die Betriebsrente, der Arbeitgeber muss seit 2019 einen Zuschuss dazugeben. Doch der Arbeitnehmer kann das Angebot ausschlagen, obligatorisch ist es für ihn bisher nicht. Die Bundesregierung hat festgestellt, dass vor allem Geringverdiener das Angebot oft nicht annehmen. Sie sorgen weder privat noch betrieblich vor und können so die in der Zukunft absehbaren Einschnitte bei der gesetzlichen Rente wahrscheinlich nicht auffangen. Sie werden zwangsläufig auf die Grundsicherung angewiesen sein - oder auf die neue Grundrente, die aber längst noch nicht im Gesetzblatt steht.
Hier hilft nur der Zwang zur Selbsthilfe: Um Menschen vor Altersarmut zu schützen, wäre es richtig, die Betriebsrente auch für Arbeitnehmer verpflichtend zu machen. Das wäre nur der logische zweite Schritt, nachdem die Betriebsrente für Arbeitgeber bereits zwingend geworden ist. Manche kleinere Unternehmen tun sich mit der 2018 eingeführten Pflichtrente zwar schwer, einige zeigen sich auch überfordert. Doch der Staat fördert die Betriebsrente durch steuerliche Erleichterungen. Über Insolvenzwellen ist nichts bekannt geworden. Beste Erfahrungen mit der verpflichtenden Betriebsrente machen die Niederlande. Alle Arbeitnehmer zahlen hier in eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge ein, die von privaten Managern am Kapitalmarkt angelegt wird. So kommen die Niederländer auf eine Rente, die beim durchschnittlichen Angestellten sogar höher ist als sein letztes Netto-Gehalt.