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FILMFÖRDERUNG : Im Couchkino

Das System muss auf den Prüfstand. Doch Corona hat dies vorerst verhindert

26.04.2021
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4 Min

Maren Ade, Nora Fingscheidt, Emily Atef, Caroline Link, Maria Schrader und Julia von Heinz gehören heute zu den Gesichtern des deutschen Films. Ihre sehenswerten Filme reüssierten auf Festivals, fanden weltweit Fans im Kino und konkurrierten erfolgreich um internationale Filmpreise. Regisseurinnen erobern die Leinwand, auch dank Monika Grütters (CDU). Bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) zum 1. Januar 2017 verankerte die Kulturstaatsministerin erste Schritte, um die Geschlechtergerechtigkeit auf den Weg zu bringen. Jetzt läuft die nächste turnusmäßige Runde bei der Neufassung des Gesetzes. Nach der ersten Lesung wurde der Entwurf in der vergangenen Woche im Kulturausschuss mit Experten aus der Branche beraten.

Ursprünglich hatte Grütters eine umfangreiche Reform des 1967 beschlossenen Gesetzes angekündigt, um die Filmbranche für das digitale Zeitalter fit zu machen. Angesichts der Corona-Pandemie legte sie einen Entwurf mit nur kleinen Änderungen vor, der für zwei Jahre gelten soll. Dann soll die große Reform folgen.

Fehlende Daten Das Vorhaben ist ambitioniert. Für die fundierte Evaluierung unter Einbeziehung des veränderten Rezeptionsverhaltens in der Pandemie und deren ökonomische Verwerfungen werden die Daten fehlen. Zudem weiß keiner, wann die Kinos wieder öffnen. Ihre Schließung bringt das gesamte Regelwerk des FFG ins Wanken, das auf die Erstauswertung eines Films in den Kinos setzt. Deren Vertreter mahnten daher auch eine Strategie für die Wiederbelebung des Kulturorts Kinos an.

Dann werden Monate, wenn nicht Jahre vergehen, bis sich der Markt erholt und valide Zahlen vorliegen. Die Verleiher sitzen auf einem Filmstock mit Hunderten Filmen, in die sie Millionen investiert haben. Viele von ihnen müssen die Titel schnell ins Kino bringen, da sie auf Grund ihres besonderen Geschäftsmodells ihre Verluste bislang weder mit Geldern aus den Corona-Hilfspaketen noch aus einem Ausfallfonds abfedern konnten. Die finanziellen Reserven schmelzen. Im Kino werden die Filme aber wahrscheinlich um die Aufmerksamkeit von weniger Zuschauer buhlen. Da die Verleiher in dieser Situation nicht wie gewohnt aus eigener Kraft ins Risiko gehen und weniger Mittel in das Marketing investieren, werden viele Titel untergehen.

Daran kann keiner Interesse haben. Denn gerade die kleineren Verleiher haben schnell auf die Herausforderungen der Pandemie reagiert. "Die Känguru-Chroniken" starteten wenige Tage vor dem ersten Lockdown und wurden vom X-Verleih vier Wochen nach den Schließungen online ausgewertet. An die Kinobetreiber floss aus den Einnahmen ein sechsstelliger Betrag. Trotz des Onlinezuspruchs zog der Film 300.000 Zuschauer in den Autokinos und nach der Wiedereröffnung der Kinos im Sommer an. Doch erst jetzt ziehen Verleiher mit weiteren attraktiven Titeln nach. Amazon zeigt ab Mai "Der Boandlkramer und die ewige Liebe" mit Michael "Bully" Herbig. Netflix nimmt "Und morgen die ganze Welt" ins Programm. Die Verleiher versprechen einen Kinostart beziehungsweise Wiedereinsatz. Ob sie die Filmtheater am Erlös aus dem Verkauf an die Streamingdienste beteiligen, lassen sie unbeantwortet. Dies würde innerhalb des fein ausjustierten Abgabesystems des FFG zu einer Doppelbelastung führen. Netflix und Amazon zahlen 0,25 Prozent der Nettoumsätze aus Abonnementverträgen in Deutschland. Anbieter mit mindestens 90 Prozent Kinofilmen im Portfolio entrichten sogar 2,5 Prozent. Die Sätze sind niedriger als bei den Kinos, die bis zu 3,5 Prozent des Umsatzes hinblättern.

Monika Grütters will aber die bislang freiwillige Beteiligung der Kinos an den Erlösen gesetzlich verankern. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die reguläre Erstaufführung im Kino auf Antrag durch eine Online-Erstaufführung auf entgeltlichen Videoabrufdiensten (VoD) ersetzt werden, heißt es im Gesetzentwurf. Die Kinos sollen am Erlös beteiligt werden. Gegen diese Verpflichtung sprechen sich die Verleiher aus. Aber auch andere Verwerter sind benachteiligt. Dem Pay-TV-Sender Sky vermiest die Konkurrenz das Geschäftsmodell - nach einem Jahr Pandemie fehlt dem Münchner Sender auch der Nachschub an attraktiven Kinofilmen.

Die Ausnahmeregel berührt die gesamte Kaskade der Auswertung von Kinofilmen, die bei jeder Novellierung für Diskussionen sorgt. Das FFG sieht vor, dass zwischen der Premiere eines Films im Kino und auf DVD oder VoD mindestens sechs Monate liegen. Bis zur Ausstrahlung im Pay-TV müssen ein Jahr und im Free-TV 18 Monate vergehen. Der jetzige Regierungsentwurf sieht die Beibehaltung dieser Fristen vor.

Die Verleiher machten die Fristen bislang für alle Titel zum Maßstab. Doch das seit Jahrzehnten etablierte System gerät unter Druck. Einzelne Titel starteten in den USA bereits zeitgleich in den Filmtheatern und im Couchkino. Während der Pandemie reduzierten die Hollywood Studios das exklusive Auswertungsrecht für die Filmtheater auf wenige Wochen. Die deutschen Kinos fürchten, dass die Amerikaner diese Regeln auch in Deutschland durchsetzen wollen. Ihr Verband plädiert, im FFG eine Branchenvereinbarung vorzusehen, um dies zu verhindern künftig gleiche Regeln für alle zu garantieren.

Außen vor blieb beim Gesetzentwurf, dass sich die Veränderungen im Zugang der Zuschauer zu den Filmen für die Produzenten auszahlen müssten. Sie erhalten automatisch Geld für ihren nächsten Film, wenn ein Titel mindestens 25.000 Zuschauer anzieht. Doch die Zuschauer, die ihren Film auf einem der zahlreichen Online-Ausgaben von Festivals sahen, werden nicht gezählt. Das trifft insbesondere Nachwuchs- und Dokumentarfilme, deren Macher ökonomisch nicht auf Rosen gebettet sind.

Einig sind sich Politiker und Branche, dass die große Novelle überfällig ist. Zu viele Produktionen bleiben hinter den Ansprüchen des Publikums zurück. Das gesamte System muss auf den Prüfstand. Doch diese Herkulesaufgabe ist in zwei Jahren kaum zu schaffen.