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verkehr : Betreten erlaubt

Vegetationskontrolle entlang der Bahnstrecken

26.04.2021
True 2023-08-30T12:39:36.7200Z
1 Min

Damit nicht nach jedem Sturm umgestürzte Bäume den Schienenverkehr behindern, braucht es die sogenannte Vegetationskontrolle entlang der Bahnstrecken. Dazu erhalten Eisenbahninfrastrukturunternehmen, allen voran die DB Netz AG, nun Betretungsrechte für Privatgrundstücke. Eine Alleinverantwortung der Bahn für den benötigten Baumschnitt auf Privatgrundstücken ist damit aber nicht verbunden. Die Verkehrssicherungspflicht für ein Grundstück verbleibt ausschließlich beim jeweiligen Eigentümer.

So sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich" (19/27671) in der durch den Verkehrsausschuss auf Antrag der Koalition geänderten Fassung (19/28828) vor. Union, SPD und AfD stimmten vergangenen Donnerstag der Neuregelung zu - bei Enthaltung von FDP und Linken sowie Ablehnung der Grünen.

In dem Gesetz wird zudem die Kostenverteilung bei den politisch gewollten Neuanschlüssen an das Gleisnetz geregelt. Künftig trägt ein Unternehmen, das einen Nebengleisanschluss benötigt, um sich am Schienengüterverkehr zu beteiligen, die Hälfte der Kosten einer benötigten Anschlussweiche. Die andere Hälfte verbleibt bei dem "anschlussgewährenden Unternehmen", in aller Regel der DB Netz AG. Sie hat auch die laufenden Kosten allein zu tragen.

Neu geschaffen wird mit dem Gesetz auch die Möglichkeit, dass der Bund Investitionen in den Ersatz, Aus- und Neubau von Schienenwegen der "nicht-bundeseigenen Eisenbahnen" fördert.