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finanzen : Zielgruppe Multimillionäre

Der Bundestag debattiert über eine Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Schulden

10.05.2021
True 2023-08-30T12:39:37.7200Z
3 Min

Die Linke nimmt den Konservativen Konrad Adenauer zum Vorbild. Der hatte 1952 zur Finanzierung von Entschädigungen für Kriegsfolgen eine einmalige Vermögensabgabe erhoben. Die Linke will das Instrument jetzt für die Finanzierung der Corona-Kredite anwenden. Allein in diesem Jahr nimmt der Staat 240 Milliarden Euro neue Schulden auf.

Wie die Kosten der Corona-Krise bezahlt werden sollen, ist eines der Themen zur anstehenden Bundestagswahl. Gleich drei Parteien gehen mit der Ankündigung einer Vermögenssteuer in den Wahlkampf: SPD, Grüne und Linke. Letztere fordert als Einstieg in die Steuer eine Vermögensabgabe. Über einen Antrag dazu (19/28908) debattierte vergangene Woche der Bundestag.

Das Konzept: Die vermögendsten Deutschen sollen mit einer einmaligen Abgabe belegt werden, die in 20 Jahresraten gezahlt werden darf. Sie soll höchstens 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung betreffen und mindestens 300 Milliarden Euro an Mehreinnahmen erzielen. Die Zielgruppe sind dem Titel des Antrags zufolge "Milliardäre und Multimillionäre".

Das abgabepflichtige Vermögen soll alle Vermögensarten umfassen, abzüglich der darauf lastenden Verbindlichkeiten. Das Konzept sieht einen Freibetrag von zwei Millionen Euro vor, für Unternehmensvermögen einen Freibetrag von fünf Millionen Euro.

Während in der Debatte SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke die wachsende Ungleichheit in Deutschland hervorhoben, lehnten CDU/CSU, AfD und FDP Belastungen nach der Krise ab.

Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gehört dem reichsten Prozent der Bevölkerung in Deutschland fast ein Drittel des Nettovermögens. Den vermögendsten zehn Prozent der Deutschen gehören fast zwei Drittel des Nettovermögens.

Fabio de Masi (Die Linke) zitierte die Zahlen und warb für die Abgabe: Die Einnahmen daraus würden fast den ganzen Tilgungsbedarf der Neuverschuldung für die Corona-Pandemie decken können. "Meine Fraktion will es nicht zulassen, dass die Rentnerinnen und Rentner die Krise bezahlen." Er warnte: "Es droht ein Kürzungshammer nach der Wahl."

Auch für Cansel Kiziltepe (SPD) ist Sparen in der Krise oft der falsche Weg, das gelte auch danach. Anders als Die Linke wolle die SPD jedoch einen "Weg gehen, der Maß und Mitte im Blick behält". Deshalb sei die SPD für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

Für Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) ist die wachsende Ungleichheit "beschämend für unser Land". Die Politik müsse für Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Schmidt hielt das Ziel des Antrags für richtig, bezweifelte aber, ob die Abgabe in der jetzigen Situation nach dem Grundgesetz tatsächlich erlaubt sei.

Diese Frage stellten gleich mehrere Redner. Die Linke bezieht sich auf Artikel 106, in dem einmalige Vermögensabgaben vorgesehen sind. Die Linken sehen die Voraussetzungen durch den außerordentlichen Finanzierungsbedarf infolge der Corona-Krise erfüllt. Das zog der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand in Zweifel. Seiner Ansicht nach ist eine solche Abgabe nur möglich, wenn der Staat in eine existenzbedrohende Finanznotlage geraten sei. "Das sind wir nicht. Wir haben noch andere Finanzierungsmöglichkeiten."

Umsetzungsprobleme bei der Erhebung der Abgabe war ein zweiter großer Kritikpunkt. Um alle Vermögenswerte - Immobilien, Kunstwerke, Autos - zu erfassen, müssen sie zuvor bewertet werden. Der Linken-Antrag sieht eine Vermögensbewertung nach dem Verkehrswert vor. Christian von Stetten (CDU) bezweifelte, ob eine rechtssichere Feststellung des Verkehrswert des Vermögens überhaupt möglich ist. Er bezeichnete den Aufwand als "Wahnsinn" und die Abgabe als "Angriff auf den Standort Deutschland, auf unsere mittelständischen Unternehmen".

Auch der AfD-Abgeordnete Bruno Hollnagel zielte auf den Bürokratie-Aufwand bei der Wertermittlung. "Sie setzen Millionen individuelle Wertermittlungsverfahren voraus", kritisierte er und sprach von einem "Bürokratiemonster". Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.