ERNÄHRUNG : Kontrolle bei Bio-Siegeln
Regeln für Zertifizierung bei Öko-Lebensmitteln
Es ist ein Trend, der sich in der Zeit der Pandemie noch verstärkt hat: Verbraucher greifen häufiger zu Bio-Lebensmitteln. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht für das Jahr 2020 von einem Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus und will diese Entwicklung per Gesetz weiter unterstützen. Dazu nahm der Bundestag am Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes (19/28404) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen an. AfD und FDP enthielten sich bei der Abstimmung.
Das Gesetz zielt auch auf mehr Klarheit, Kontrollen und Transparenz bei Bio-Lebensmitteln ab. So werden die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter gestaltet. Geregelt wird nun etwa deutschlandweit einheitlich, dass private Kontrollstellen auch ohne vorhergehende Länderverordnung die Bio-Zertifikate ausstellen dürfen. Damit sollen die Kontrollstellen ihre Arbeit wie gehabt abrechnen können. Weiter soll die Überwachung der Kontrollstellen gebündelt und bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt werden.
Die neue EU-Öko-Basisverordnung soll eng mit der Verordnung (EU) 2017 / 625 über amtliche Kontrollen verzahnt sein. Zudem wird von einer neuen Ausnahmemöglichkeit der EU-Öko-Basisverordnung zur Zertifizierungspflicht Gebrauch gemacht, nach der Verkäufer geringfügiger Mengen an Öko-Erzeugnissen von der ansonsten geltenden Verpflichtung zur Zertifizierung ihrer Tätigkeit freigestellt werden können.