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Inneres I : Zentrales Dateisystem

Das Ausländerzentralregister wird ausgebaut

14.06.2021
True 2023-08-30T12:39:38.7200Z
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In modifizierter Fassung hat der Bundestag vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters" (19/28170, 19/29820) mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Danach soll das Ausländerzentralregister (AZR) zum zentralen Ausländerdateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiterentwickelt werden mit der Folge, "dass AZR-relevante Daten nur einmal erhoben, im AZR gespeichert und auch von dort in die Fachverfahren übernommen werden können". Zukünftig sollen bestimmte, bisher in den Ausländerdateien vorgehaltene Daten direkt an das AZR übermittelt und nur noch dort gespeichert sowie die diesbezüglichen Dateisysteme der Ausländerbehörden bei Änderungen am AZR-Datenbestand automatisiert aktualisiert werden.

Um das AZR als zentrales Ausländerdateisystem nutzen zu können, soll die Möglichkeit einer zentralen Dokumentenablage geschaffen werden, unter anderem für Dokumente, die von Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden und regelmäßig auch von anderen Behörden im Volltext kurzfristig benötigt werden, wie Ausweis- und Identifikationsdokumente. Bei ausländischen Ausweisdokumenten besteht die Möglichkeit, auch die Ergebnisse der Echtheitsprüfung zu speichern.

Zentral gespeichert werden soll zudem der Asylbescheid, da er für aufenthaltsrechtliche Zwecke von den Ausländerbehörden benötigt wird, sowie ausländerrechtliche Entscheidungen, die eine vollziehbare Ausreisepflicht begründen. Gleiches gilt für Gerichtsentscheidungen in ausländer- oder asylrechtlichen Verfahren.