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Energiepreispauschale auch für Rentner : 300 Euro zu Weihnachten

Der Bundestag stimmt für die Energiepreispauschale für Rentner und Änderungen bei Verdienstgrenzen bei Midijobs.Die Pauschale soll Anfang Dezember ausgezahlt werden.

24.10.2022
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4 Min
Foto: picture-alliance

Bereits im August protestierten Rentner (hier in Hamburg), als klar war, dass nur Erwerbstätige im September eine Energiepauschale von 300 Euro bekommen würden.

Susanne Ferschl (Die Linke) freute sich zwar grundsätzlich über die 300 Euro, die Rentner noch im Dezember bekommen sollen. Aber sie konnte, wie auch die Abgeordneten der anderen Oppositionsfraktionen, ihren Ärger darüber, dass die Energiepauschale erst jetzt kommt, nicht verbergen und ließ sich zu der bissigen Frage verleiten: "Warum hat die Bundesregierung drei Monate gebraucht, um zu merken, dass auch Rentner ihre Wohnungen heizen müssen?" Die AfD-Fraktion und Unionsfraktion waren bemüht zu betonen, dass es eigentlich ihre Idee gewesen sei, die die Bundesregierung nun endlich in Gesetzesform gegossen habe. Wenn da nicht noch die ärgerliche Sache mit den Midijobs wäre - unisono kritisierte die Opposition sowohl diesen Aspekt des Gesetzes wie auch den Umstand, dass viele Personengruppen bei der Energiepreispauschale außen vor blieben.

Midijob-Regelungen weiterhin in der Kritik

Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentner und für Änderungen der Verdienstgrenze bei den Midijobs dennoch zugestimmt. Trotz ihrer deutlichen Kritik an den Midijob-Regelungen stimmten schließlich auch die Union und Die Linke zu, um die Auszahlung der Pauschale nicht zu verhindern. Die AfD-Fraktion enthielt sich.


„Es ist kein Schlechtes-Gewissen-Gesetz, wie die Union es behauptet.“
Tanja Machalet (SPD)

Laut Gesetzentwurf soll diese Pauschale von 300 Euro erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.

Umsetzung der Pauschale weist erhebliche Mängel auf

Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.

Aufgrund dieser Kosten für Sozialversicherung und für Arbeitgeber könne die Union der Midijob-Regelung unmöglich zustimmen, betonte Max Straubinger (CSU). Auch bei der Umsetzung der Energiepreispauschale erkannte er "erhebliche Mängel", da viele Menschen vergessen worden seien, wie zum Beispiel Unfallopfer, Gewaltopfer und Versicherte aus berufsständischen Versorgungswerken.

Überlastung der Sozialkassen

Ähnlich argumentierte Ulrike Schielke-Ziesing (AfD). Viele Gruppen bekämen die Pauschale nicht, obwohl sie es dringend nötig hätten, zum Beispiel pflegende Angehörige oder Bezieher von Krankengeld. "Wie immer ist es zu wenig und zu spät", sagte sie. Deutlich kritisierte sie auch die Midijob-Änderungen. Die Sozialkassen dadurch derart zu belasten, zeige, dass die Regierung den Ernst der Lage nicht begriffen habe, so Schielke-Ziesing.

Energiepreispauschale und Midijobs

💶 Wer am 1. Dezember eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt, erhält einmalig 300 Euro.

👥 Die Opposition kritisiert, dass noch zu viele Personengruppen, wie Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, außen vor bleiben.

👨‍🔧 Die Verdienstgrenze im Übergangsbereich wird auf 2.000 Euro angehoben. Dadurch sollen Beschäftigte bei der Sozialversicherung entlastet werden.



Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I und Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, blieben außen vor, kritisierte Susanne Ferschl für Die Linke. Die Ausweitung der Midijob-Verdienstgrenze sei zudem ein Teilzeit-Förderungsgesetz, das Frauen noch weiter in die Teilzeitfalle dränge.

Das Fazit von Bundesregierung und Regierungsfraktionen war naturgemäß ein anderes. Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, freute sich, dass durch den schnellen Gesetzgebungsprozess 20 Millionen Rentner noch vor Weihnachten die Energiepreispauschale unbürokratisch auf dem Konto hätten.

Weiterhin keine ganzheitliche Lösung

Markus Kurth (Grüne) verwahrte sich dagegen, die Regierung lasse Rentner im Regen stehen. Das Gesetz zeige das Gegenteil. Auch stimme der Vorwurf der Union nicht, Freiberufler würden vergessen, da man Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken nicht mit Freiberuflern gleichsetzen könne. Gleichwohl lasse das Gesetz bestimmte Gruppen noch außen vor, für die auf die Schnelle keine Lösung gefunden werden konnte. Hier sei die Bundesregierung aber dran, versicherte Kurth.

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Pascal Kober (FDP) sagte, das Gesetz sei "eine gute Nachricht in schwierigen Zeiten". Dennoch verwies er auf die hohen Belastungen für die Arbeitgeber durch die Energiepreise und nun auch durch die Midijob-Regelungen und appellierte, Firmen in dieser Zeit nicht noch weiter zu belasten.

Tanja Machalet (SPD) sagte, es handele sich nicht um ein Schlechtes-Gewissen-Gesetz, wie die Union behaupte. Angesichts der Rentenpläne der Koalition werde sich zeigen, wer am Ende ein schlechtes Gewissen haben müsse. Denn eine Einmalzahlung sei zwar wichtig, aber ebenso wichtig seien dauerhaft gute Rentenbezüge für die Menschen.