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Entlastung für Verbraucher : Brücke zur Gaspreisbremse beschlossen

Der Bundestag beschließt ein Soforthilfegesetz: Gaskunden erhalten damit von ihrem Energieversorger eine Abschlagszahlung bis ab März die Gaspreisbremse greift.

14.11.2022
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3 Min

Dezemberhilfe, Abschlagszahlung, Brücke zur Gaspreisbremse, Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz: In der vergangenen Sitzungswoche gab es im Bundestag viele Begriffe für das, was dann am Donnerstagabend beschlossen worden ist: Gaskundinnen und -kunden in Privathaushalten und "Kunden mit Registrierender Leistungsmessung" mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden erhalten von ihrem Energieversorger eine Abschlagszahlung für die Energierechnung des Monats Dezember.

Foto: picture-alliance/Zoonar/stockfotos-mg

Für ihre Heizkosten im Dezember sollen private Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen, Geld zurückbekommen.

So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas kurzfristig und einmalig entlastet werden, bis ab März die sogenannte Gaspreisbremse greift. Für die Kosten der Soforthilfe rechnet die Bundesregierung mit voraussichtlich neun Milliarden Euro. Entgegen früherer Pläne soll die Abschlagszahlung für höhere Einkommen ab etwa 75.000 Euro jährlich nun doch steuerpflichtig werden. Auch die Gaspreisbremse wird für höhere Einkommen steuerpflichtig sein.

SPD spricht von einem Versprechen der Regierung

Die Fraktionen der Ampelkoalition zeigten sich zufrieden mit dem nun erreichten Ergebnis. In einem "gemeinsamen Kraftakt, in langen Sitzungen und langen Nächten", habe man sich auf das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz einigen können, sagte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) bei der abschließenden Beratung im Bundestag. Die Koalition habe damit gezeigt, dass sie in der Lage sei, schnell zu reagieren.

Es könne nicht geleugnet werden, dass es schwierig sei, die Zahlungen rechtzeitig zu administrieren, räumte Bernd Westphal (SPD) ein. "Doch es ist ein Versprechen, das diese Regierung gibt, dass es im Dezember angegangen werden kann."


„Die Gaspreisbremse ist so designt, dass sie einen Sparanreiz aufrechterhält.“
Lukas Köhler (FDP)

Für die FDP sagte Lukas Köhler mit Blick auf die Gaspreisbremse, dass diese "so designt ist, dass sie einen Sparanreiz aufrechterhält". Denn es sei trotz aktuell voller Gasspeicher wichtig, "dass wir weiter Gas einsparen".

Die Opposition kritisierte, dass im Sommer zu viel Zeit verloren gegangen sei, wie Jan Metzler (CDU) sagte. Er forderte zudem, dass es keine "Winterlücke" zur Gaspreisbremse geben dürfen und diese deshalb rückwirkend für die Monate Januar und Februar gelten müsse. Er sah zudem eine "Gerechtigkeitslücke" bei den Nutzerinnen und Nutzern von Öl- und Pelletheizungen oder anderer Energieformen.

AfD hält Vorgehen der Ampel für verfassungswidrig

Für Die Linke sagte Thomas Lutze, dass seine Fraktion dem Gesetzesentwurf zwar zustimme, "weil die Menschen weiter entlastet werden müssen". Es brauche aber zudem eine stärkere Besteuerung von "Superreichen". Er kritisierte zudem das sogenannte Omnibus-Verfahren, mit dem das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz umgesetzt wurde.

Diese Kritik äußerte auch Enrico Komning (AfD): Indem man einen vollkommen fachfremden Änderungsantrag debattiere, vermeide man "lästige Debatten um Milliardenausgaben". Dies sei ein "schäbiges Verhalten", das vermutlich sogar verfassungswidrig sei, sagte Komning. Der Abgeordnete bezog sich in seiner Kritik darauf, dass das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz per Änderungsantrag, der am vergangenen Mittwoch im Wirtschaftsausschuss beschlossen worden war, auf das "ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023" aufgesetzt wurde.

Was regeln das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz und die Gaspreisbremse?

🔥 Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie für kleine und mittlere gewerbliche Kunden, wenn ihr jährlicher Gasverbrauch nicht über 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt. Diese Hilfe erhalten auch Fernwärmebezieher.

💶 Für die gleiche Gruppe sowie für Vereine wird der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 bei zwölf Cent/Kilowattstunde gedeckelt. Eine befristete Gaspreisbremse (sieben Cent/Kilowattstunde) soll ab Januar 2023 der von hohen Preisen betroffenen Industrie helfen.



Ein solches Verfahren ("Omnibus-Verfahren") ermöglicht es, einen Gesetzentwurf um ein (oft fachfremdes) Gesetz zu erweitern. Das kann dazu dienen, um im Gesetzgebungsprozess Zeit zu sparen, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - knapp ist und durch eine eigener Gesetzentwurf nicht mehr umsetzbar wäre. Das hängt auch mit Sitzungsterminen und Fristen des Bundesrates zusammen, der dem Gesetz ebenfalls zustimmen muss. Zum anderen können Omnibus-Verfahren dazu dienen, Sachverhalte zu "verstecken" und damit eine vom den jeweiligen Regierungsparteien unerwünschte Debatte zu vermeiden.

Zwei Anträge der Unionsfraktion wurden abgelehnt

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Für die Bundesregierung ging der Parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grüenen) in der Debatte auf das ursprüngliche Gesetz, den ERP-Wirtschaftsplan, ein: "Das ERP-Gesetz hat eine enorme Bedeutung, denn es stärkt die Substanz unserer Volkswirtschaft." Über den ERP stelle die Regierung Mittel bereit, um kleinere und mittlere Unternehmen "in einer Rekordhöhe von zehn Milliarden Euro" zu unterstützen.

Das Gesetz zum ERP-Wirtschaftsplan in der geänderten Ausschusssfassung wurde bei der finalen Abstimmung angenommen. Ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, der sich allerdings auf die Fortschreibung der Regelsätze beim Bürgergeld bezog, sowie einen Entschließungsantrag der Fraktion wurden abgelehnt.