Corona-Pandemie : Expertenstreit über Impfpflicht
Öffentliche Anhörung über die fünf vorliegenden Konzepte für Corona-Impfungen.
Die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus wird von Experten unterschiedlich bewertet. Neben Zustimmung wurden vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses auch praktische und systematische Bedenken laut.
Rechtsexperten rieten dringend dazu, eine verpflichtende Impfung überzeugend zu begründen, um sie gerichtsfest zu machen. Die Sachverständigen äußerten sich in der dreistündigen Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Impfen, um Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach sich für eine Impfpflicht ab 18 Jahren aus. Die Belegungszahlen und die Rekordwerte bei der bundesweiten Inzidenz machten deutlich, dass die Impfquote nicht hoch genug sei, um die Krankenhäuser nachhaltig vor einer dauerhaften Überlastung zu schützen.
Der Sozialverband VdK warnte, dass Menschen nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden dürften. Zudem müsse es bei einer Impfpflicht mehr Impfangebote geben sowie die Verknüpfung von Kontrolle und Impfangebot.
Städtetag fordert bessere Vorbereitung
Der Deutsche Städtetag hält die Einführung der allgemeinen Impfpflicht für richtig, fordert aber eine bessere Vorbereitung als bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, deren Umsetzung teilweise immer noch unklar sei. Ähnliche Webfehler müssten dringend vermieden werden.
Bedenken äußerte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Die derzeit vorhandenen Impfstoffe könnten die Verbreitung des Virus nicht verhindern und das Virus auch nicht eliminieren, die Verläufe bei der Omikron-Variante seien in der Regel mild. Die Gesundheitsämter seien zudem nach zwei Jahren Pandemie und immer neuen Aufgaben am Ende ihrer Kräfte und Ressourcen. Der Verband kommt zu dem Schluss, dass eine pauschale Impfpflicht derzeit nicht kontrollierbar und damit nicht durchsetzbar sei.
"Ungeimpfte Erwachsene gefährden Kinder"
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) befürwortet eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene nachdrücklich. Ungeimpfte Erwachsene schränkten mit ihrem Verhalten insbesondere die Grundrechte der Kinder ein, das sei nicht hinnehmbar.
Nach Ansicht des Medizinrechtlers Josef Franz Lindner ist die Einführung einer Impfpflicht gegen Sars-Cov-2 grundsätzlich verfassungsrechtlich legitim. Allerdings wäre seiner Ansicht nach eine allgemeine Impfpflicht, die sofort oder zeitnah umgesetzt würde, als "Vorratsimpfpflicht" verfassungsrechtlich problematisch. Den Gesetzgeber treffe die Pflicht zur Schaffung eines Vorratsgesetzes, nicht hingegen die einer Vorratsimpfpflicht "ins Blaue" hinein.
Knifflige rechtliche Fragen
Auch der Verfassungsrechtler Robert Seegmüller hält das vorliegende Konzept einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren derzeit für verfassungsrechtlich nicht ausreichend begründet, anders als die Konzepte für eine verpflichtende Impfberatung und eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt sowie für ein Impfvorsorgegesetz. Der Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 18 Jahren sei verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet.
Der Rechtsexperte Franz Mayer kam hingegen zu dem gegenteiligen Schluss, dass eine Impfpflicht ab 18 Jahren am besten den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Dass es keine letzten medizinischen Gewissheiten gebe, bedeute nicht, dass nicht gehandelt werden solle, sagte Mayer. Die Virologin Melanie Brinkmann sagte, es sei sinnvoll, die Menschen über Impfungen systematisch aufzuklären, weil viele Falschinformationen dazu im Umlauf seien. Viele Bürger seien verunsichert.