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Reform der ambulanten Versorgung : Hausärzte müssen sich nicht mehr an Budgets halten

Eine Reform der ambulanten medizinischen Versorgung soll für Ärzte und Patienten Verbesserungen bringen. Die Budgetvorgaben für Hausärzte werden abgeschafft.

28.06.2024
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2 Min

Von einer Reform der ambulanten medizinischen Versorgung sollen Patienten und Ärzte gleichermaßen profitieren. Das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das am Freitag erstmals zur Beratung auf der Tagesordnung stand, sieht eine Entbudgetierung für Hausärzte vor. Die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung sollen demnach von mengenbegrenzenden und honorarmindernden Vorgaben ausgenommen werden, wie es in der Gesetzesvorlage der Bundesregierung heißt.

Neu eingeführt wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die künftig nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen. Mit einer Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung eines hausärztlichen Versorgungsauftrags sollen zum Beispiel viele Haus- oder Heimbesuche künftig besonders honoriert werden.

Entlastung der Ärzte von bürokratischen Vorgaben

Über die Festlegung einer Geringfügigkeitsgrenze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen sollen Mediziner außerdem von bürokratischen Vorgaben entlastet und von drohenden Arzneimittelregressen verschont werden. Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) soll dem Entwurf zufolge erleichtert werden. Dazu können für die Zulassung eines MVZ in der Rechtsform einer GmbH die Sicherheitsleistungen in der Höhe begrenzt werden.

Ferner soll die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert und vereinfacht werden. So werden die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung durch eine separate Bedarfsplanung berücksichtigt. Außerdem werden zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen.

Mehr Mitbestimmung für Pflegeberufe im Gemeinsamen Bundesausschuss

Schwer kranke Patienten oder jene mit Behinderungen sollen einen besseren Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln bekommen. Dazu sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.

Weitere Regelungen betreffen die Mitbestimmung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Im G-BA soll den Organisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung und weitere Aufgabenbereiche zugestanden werden.

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