Anhörung zum Demokratiefördergesetz : Experten fordern Nachbesserungen an Demokratieförderung
Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung Extremismus begegnen. Sachverständige sehen Verbesserungsbedarf an dem Entwurf.
Nachdem das "Wehrhafte-Demokratie-Gesetz" in der letzten Legislaturperiode an Unstimmigkeiten im Bundeskabinett scheiterte, startet die Ampel-Koalition mit dem Demokratiefördergesetz einen neuen Versuch. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Bund künftig eigene oder die Maßnahmen Dritter fördern können, die sich für Demokratie, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention einsetzen.
Wie bereits bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestages beschäftigte auch die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf vergangenen Montag besonders die Frage, wer die Projekte am Ende nach welchen Kriterien auswählen wird.
Weg aus der befristeten Förderung
Timo Reinfrank von der Amadeu Antonius Stiftung zeigte sich begeistert von dem Entwurf, der auf "dauerhafte Demokratieförderung" abziele und ein "weg von der Befristung" auf höchstens zwei Förderperioden bedeute. Reinfrank forderte zudem, eine "institutionalisierte Form der Beteiligung" von Projektträgern im Gesetz festzuschreiben.
Von einem "Krieg gegen die Demokratie" sprach der Passauer Politikwissenschaftler Lars Rensmann, der den Gesetzentwurf begrüßte. Er beklagte eine "verbreitete Abkehr vom demokratischen Verfassungsstaat". Der Staat müsse daher reagieren, um freiheitsgefährdenden Ideologien zu bekämpfen.
Nicht alle Sachverständigen teilten indes die Ansicht, dass der Staat aktiv in die Demokratieförderung eingreifen solle. So mahnte Christopher Gohl vom Weltethos-Institut in Tübingen, dass das Gesetz kein "Instrument der Erziehung von Bürgerinnen und Bürgern" werden dürfe. Er forderte daher eine breite Debatte darüber, welches "Leitbild von Demokratie" gefördert werden solle.
Transparenz über Auswahlkriterien gefordert
Auch der Psychologe und Islamismusexperte Ahmad Mansour, der das Gesetz generell wegen der Planungssicherheit für Projekte begrüßte, forderte Transparenz bei den Auswahlkriterien. Die Chance auf Förderung dürfe nicht von der "Ideologie" eines Projektes oder dessen Nähe zu Regierenden abhängen, sagte Mansour.
Ob der Bund überhaupt die Regelungskompetenz habe, um eigene Projekte im Bereich der Extremismusprävention zu fördern, bezweifelte der Verfassungsjurist Tim Wihl: Dies sei schließlich Ländersache.
Auf die praktischen Herausforderungen vor Ort ging Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag ein. Er bewertete den Entwurf insgesamt positiv, mahnte aber, dass dieser die Vernetzung der Akteure auf lokaler Ebene zu wenig im Blick habe. Dies müsse als Förderkriterium in das Gesetz aufgenommen werden, sagte Ritgen.