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Arbeiten im Freiwilligendienst : Attraktiver durch Teilzeit

Bisher gibt es in den Freiwilligendiensten keine flexiblen Arbeitszeitmodelle. Das will die Bundesregierung ändern.

19.01.2024
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3 Min
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Ein Mitarbeiter der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz und ein Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes arbeiten im Branitzer Park in Cottbus.

Im Sommer vergangenen Jahres sah es nicht gut aus: Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 stellte den Freiwilligendiensten ein hartes Sparprogramm von rund 80 Millionen Euro in Aussicht. Der Aufschrei in Verbänden, Vereinen und sozialen Einrichtungen, die auf Freiwillige angewiesen sind, war entsprechend groß, denn es hätten wohl tausende Plätze zur Disposition gestanden. Was folgte, war eine Kehrtwende, die Kürzungen sind vom Tisch und die Erleichterung darüber war den Abgeordneten am späten Donnerstagabend anzumerken. Zur Debatte stand ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitert werden sollen. Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn sie kein berechtigtes persönliches Interesse daran nachweisen können. Das soll sich ändern.

Taschengeld im Freiwilligendienst wird erhöht

Durch entsprechende Korrekturen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Außerdem soll die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld von 453 Euro auf 604 Euro angehoben werden und die Einsatzstellen sollen "Mobilitätszuschläge" zahlen dürfen, zusätzlich zu Taschengeld und Unterkunft und Verpflegung.

So viele Menschen nutzen Freiwilligendienste

❗️ Bundesfreiwilligendienst: Im Januar 2023 gab es rund 36.500 Teilnehmer. Davon waren rund 8.300 bei privaten Trägern, der Rest bei öffentlich-rechtlichen Trägern oder Institutionen.

🤝 Freiwilliges Soziales Jahr: Ende 2021, zum Zeitpunkt der letzten Erhebung, gab es hier rund 53.000 Teilnehmende.

🌳 Freiwilliges ökologisches Jahr: Hier gab es Ende 2021 zirka 3.200 Teilnehmende.

🟤 Kürzungen abgewendet: Im Sommer letzten Jahres wurden Kürzungspläne bei den Freiwilligendiensten diskutiert, die tausende Stellen gelostet hätten, diese sind mit den aktuellen Haushaltsplanungen für 2024 nun vm Tisch.



Sven Lehmann (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, ging auf die Diskussionen ums Geld noch einmal ein: "In den letzten Monaten ist viel um die Finanzierung gerungen worden, es geht dabei vor allem um Platzzahlen. Aber es geht auch darum, Freiwilligendienste insgesamt attraktiver zu machen und dazu trägt dieser Gesetzentwurf bei." Er setze Dinge um, die sich Freiwillige, Einsatzstellen und Träger ausdrücklich wünschten. "Jede Demokratie lebt von Menschen, die sich für andere engagieren", betonte Lehmann, denn dieses Engagement bringe Menschen zusammen, die sonst nicht zusammenkommen würden.

Für die Koalitionsfraktionen fügte Ana-Maria Trasnea (SPD) hinzu, mit dem Teilzeitgesetz allein sei es aber nicht getan und forderte "mehr Mittel im System". Man müsse darüber diskutieren, ob die Freiwilligendienste in das System des Bafög aufgenommen werden können. "Denn die Teilzeit darf nicht dazu führen, dass man nebenbei noch jobben muss, um über die Runden zu kommen."

Union warnt: Träger dürfen nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben

Die Oppositionsfraktionen hatten an den Vorschlägen zur Teilzeit wenig auszusetzen. Ihre Fraktion unterstütze diese, wenn sie dazu führen, dass komplizierte Zugangsberechtigungen abgebaut und mehr Engagement ermöglicht wird, sagte Ingrid Pahlmann (CDU). Jedoch werde sich die Betreuungs-Belastung für die Träger nicht eklatant zwischen Vollzeit- und Teilzeitstellen unterscheiden. "Wenn die Träger das leisten können, ist das Gesetz ein großer Schritt." Sie forderte ferner, die Finanzierung der Freiwilligendienste so abzusichern, dass die Träger sich das höhere Taschengeld auch leisten können.

Martin Reichardt (AfD) lobte, das Gesetz baue Bürokratie ab und mache das Ehrenamt flexibler. Seine anschließende Kritik an den Grundsätzen des Bundesfreiwilligendienstes war jedoch vernichtend. Die "linke Politik-Krake 'Demokratie leben'" unterwandere den Freiwilligendienst pädagogisch, sagte er bezogen auf den 25-tägigen Kurs der angehenden Freiwilligen in dafür vorgesehenen Bildungszentren. "Diese linkslastigen Angebote braucht es nicht. Der Staat sollte als Dienstleister der Freiwilligen auftreten und nicht als deren Umerzieher."