Soziale Mindestsicherung : Entlastung für arme Haushalte
Der Bundestag beschließt Einmalzahlungen und einen Kinder-Sofortzuschlag. Das soll der Auftakt sein zu größeren Sozialreformen.
Dass es im Grunde nicht ausreicht, ist allen klar: Doch während die Union weitere Entlastungen vor allem über Steuern und Die Linke höhere Regelsätze in der Grundsicherung forderte, verwiesen die Koalitionsfraktionen auf kommende strukturelle Veränderungen.
Die geplante Einmalzahlung und der Kinder-Sofortzuschlag seien gewissermaßen nur der Auftakt zu größeren Reformen in der sozialen Mindestsicherung, so die Lesart von SPD, Grünen und FDP in der Debatte dazu in der vergangenen Woche. Die AfD konzentrierte sich vor allem auf die Behandlung der ukrainischen Flüchtlinge und sah eine, allerdings dunkle, Reformwolke am Himmel aufziehen, nämlich die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Einmalige Zuschüsse werden schnell auf den Weg gebracht
Was der Bundestag in der vergangenen Woche sozialpolitisch beschlossen hat, knüpft an jenes Prinzip an, mit dem auch die Vorgänger-Regierung auf eine akute Situation, die Corona-Pandemie, reagierte: Einmalige Zuschüsse, die schnell auf den Weg zu bringen sind. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Titel "Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgsetz" stimmte das Parlament mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zu. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen, während sich AfD und Linke enthielten.
Mit dem Gesetz werden Leistungsberechtigte in der Grundsicherung und Kinder entlastet und außerdem der "Rechtskreiswechsel" der ukrainischen Flüchtlinge organisiert. So soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro die Kinder unterstützen. Erwachsene Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung für Aufwendungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie.
Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II erhalten einmalig 100 Euro
Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Betrag von 100 auf 200 Euro erhöht. Ferner erhalten nun auch Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II einmalig 100 Euro. Ergänzt wurde außerdem, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ebenfalls den Kinderbonus von 100 Euro erhalten. Die Übergangsfrist, innerhalb derer der Wechsel der ukrainischen Geflüchteten vom AsylbLG ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch/Grundsicherung für Arbeitssuchende) stattfinden soll, wurde bis Oktober 2022 verlängert.
In der Debatte betonte Dagmar Schmidt (SPD): In einer besonderen Situation brauche man besondere Lösungen und langfristig eine gute Lösung, nämlich das Bürgergeld. Andreas Audretsch (Grüne) kündigte an: "Wir werden das kindliche Existenzminimum grundsätzlich neu berechnen." Beim Bürgergeld sei die Ampel nicht weniger ambitioniert, sagte er. Jens Teutrine (FDP) verteidigte die 20 Euro für Kinder: Das fänden einige vielleicht nicht erwähnenswert, für viele andere bedeute der Betrag aber durchaus eine Entlastung.
Der Linken reichten diese Ankündigungen nicht. In eigenen Anträgen (20/1502; 20/1504) forderte die Fraktion eine Erhöhung des Kinder-Zuschlags auf 100 Euro und eine Neuberechnung und Erhöhung der Regelsätze. Denn für Jessica Tatti (Die Linke) sind die Zahlungen "besser als nichts, taugen aber nur als Übergangslösung".
Allein der Name sei schon eine Zumutung, sagte Kai Whittaker (CDU) zu den Entlastungspaketen. Die Hilfen seien einmalig, befristet, würden besteuert und gingen an den Rentnern vorbei. Er forderte eine Senkung der Mehrwertsteuer und ergänzte: "Es darf nicht sein, dass Lidl Luxus wird."
Gerrit Huy (AfD) kritisierte vor allem die sofortige Integration der ukrainischen Flüchtlinge ins SGB II: Für diese seien die Leistungen des AsylbLG nicht mehr gut genug, während alle anderen ein einmaliges Almosen bekämen. "Es ist vernünftig, dass wir in diesen Zeiten Solidarität und den Zugang zum Arbeitsmarkt praktisch organisieren", verteidigte darauf Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) seine Politik.