Klimaneutrales Heizen : Bundestag stimmt für Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen nun bis 2026 Wärmepläne vorlegen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden.
Fernwärmerohre warten auf den Einsatz: Wie hier in München Mitte August arbeiten derzeit auch viele andere Städte am Ausbau ihrer Fernwärmenetze.
Nach dem umstrittenen Heizungsgesetz hat der Bundestag am Freitag mit dem Wärmeplanungsgesetz das zweite Standbein der Wärmewende im Gebäudesektor beschlossen. Dem Regierungsentwurf "für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" stimmten in der vom Bauausschuss geänderten Fassung die Koalitionsfraktionen zu, die Opposition votierte dagegen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Gesetzliche Grundlage für flächendeckende Wärmeplanung
Das Gesetz, das wie das Heizungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, schafft die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung. Ziel ist es, die Wärme- und Warmwasserversorgung bis 2045 klimaneutral zu machen. Konkret werden die Bundesländer zu einer Wärmeplanung verpflichtet. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden.
In der Aussprache sagte Bernhard Daldrup (SPD), mit diesem Gesetz beweise die Koalition ihre Handlungsfähigkeit. Gebraucht würden Tempo und Effizienz in der Klimapolitik, die Bürger erhielten nun Klarheit für ihre Entscheidung über die Wärmeversorgung der eigenen vier Wände.
Union moniert "handwerklich schlechtes" Gesetz
Demgegenüber argumentierte der Unionsabgeordnete Jan-Marco Luczak, bei diesem Gesetz handele es sich nicht um "seriöse Arbeit". Es sei ein strategischer Fehler der Koalition gewesen, das Heizungsgesetz vor der Wärmeplanung zu bringen, diese Reihenfolge sei falsch. Gesetzliche Unklarheiten würden nicht aufgelöst, die Verunsicherung bei den Menschen werde bleiben, prognostizierte Luczak, der von einem handwerklich schlechten Gesetz sprach. Von einem "Meilenstein" sprach hingegen Daniel Föst (FDP). Das Heizungsgesetz gelte für Bestandsbauten erst nach Vorliegen der Wärmeplanung. Lediglich für Neubauten gelte es bereits ab 2024. Man habe im Gegensatz zur Union Vertrauen in die kommunale Ebene.
Für Julia Verlinden (Grüne) schafft das Gesetz Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Industrie, Handwerk und Kommunen. Beim Heizungstausch gebe es eine Förderung von bis zu 70 Prozent. Geschwindigkeit lohne sich auch bei der Gebäudesanierung, da die Zuschüsse für Fenstertausch und die Dämmung von Wänden und Dach erhöht würden.
AfD und Linke sehen Umsetzung skeptisch
Nach Ansicht von Carolin Bachmann (AfD) haben die Kommunen weder das Geld noch das Personal für die Wärmeplanung. Sie sprach von Planwirtschaft und einem "Weg in die ökosozialistische Knechtschaft". Ralph Lenkert (Die Linke) nannte es fraglich, ob dieses Gesetz "klappt". Dort, wo Wärmenetze verfügbar seien, müssten diese erste Wahl sein.
Im Einzelnen wird den Betreibern bestehender Wärmenetze vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.
Wärmepläne müssen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Mitte 2028 erstellt werden. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.
Energetische Nutzung von Biomasse im Außenbereich wird privilegiert
Darüber hinaus wird die energetische Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich erleichtert. Privilegiert werden Vorhaben zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und bestimmte Blockheizkraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung. Dazu erhält der Paragraf 246d des Baugesetzbuchs Sonderregelungen, die bis Ende 2028 befristet sind. Die Befristung bezieht sich auf den Zeitraum, bis zu dessen Ende ein Antrag eingegangen sein muss.
Im Baugesetzbuch wird der Paragraf 13b gestrichen und durch einen neuen Paragrafen 215a ersetzt. Nach 13b konnten Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Paragrafen am 18. Juli 2023 für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Paragraf 215a soll es nun ermöglichen, nach 13b begonnene Planverfahren zu Ende zu führen und abgeschlossene, aber fehlerhafte Pläne im ergänzenden Verfahren in Kraft zu setzen.
AfD-Antrag auf Stopp des Wärmeplanungsgesetzes gescheitert
Der Bundestag lehnte hingegen zwei Entschließungsanträge der Unionsfraktion ab. Im ersten wurde die Regierung aufgefordert, das Heizungsgesetz zurückzunehmen und ein "technologieoffenes Wärmeplanungsgesetz" neu vorzulegen. Im zweiten war verlangt worden, den Paragrafen 13b unter Beachtung von EU-Recht zu reaktivieren, um die schnelle Aufstellung von Bebauungsplänen am Ortsrand zu ermöglichen. Darüber hinaus scheiterte die AfD mit ihrem Antrag (20/8742), das Wärmeplanungsgesetz, zu stoppen.