Ende der EU-Gebäuderichtlinie? : Kritik an energetischer Sanierung
Die AfD-Fraktion möchte die EU-Gebäuderichtlinie stoppen. Auch der EU-Klimaagenda "Fit for 55" soll nach dem Willen der Fraktion eingestellt werden.
Die AfD-Fraktion will die EU-Gebäuderichtlinie (Energy performance of buildings Directive, EPBD) stoppen und "keine weitere Wohnkostenbelastung". In einem Antrag , der am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten wurde, fordern die Abgeordneten, "die Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) abzuschaffen und die Einstellung der EU-Klimaagenda "Fit for 55".
Marc Bernhard (AfD) begründete den Antrag damit, dass "in Deutschland Millionen bezahlbare Wohnungen fehlen und der Wohnungsbau komplett zusammengebrochen" sei. Als Grund dafür nannte er "ständig steigende Baukosten durch Steuern, Auflagen und energetische Vorschriften". Bei den anderen Fraktionen fand der Antrag keine Zustimmung. Timo Schisanowski (SPD) warf der AfD-Fraktion vor, "wieder einmal mit den Sorgen der Menschen zu spielen", es gebe keinen "Sanierungszwang", das Gegenteil sei der Fall.
"Hauseigentümer haben jetzt Planungssicherheit", sagte er. Sandra Weeser (FDP) erinnerte noch einmal an den Koalitionsvertrag. "Wir wollen ökologische Transformation, und wir wollen einen zukunftsträchtigen Gebäudebestand", sagte die Liberale. Auch Kassem Taher Saleh (Grüne) lobte das Vorhaben. "Ohne gesetzliche Vorgaben passiert nichts", deshalb sei er "extrem dankbar" dafür, dass es gelungen sei, "den European Green Deal auf europäischer Ebene durchgesetzt zu haben".
Michael Kießling (CSU) verwies darauf, dass die Mindesteffizienzstandards für Gebäude in Europa "nicht vergleichbar sind", weil sie in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich seien. Die EU solle nur die Rahmenbedingungen für Sanierungsvorgaben schaffen, und die Staaten sollten für die Umsetzung selbst verantwortlich sein. Caren Lay (Die Linke) kritisierte den AfD-Antrag scharf: "Sie versuchen, Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gegeneinander auszuspielen", sagte Lay. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen.