Energieeffizienz : Energieeffizienzgesetz: Bundestag nicht beschlussfähig
Die Abstimmung über den Regierungsentwurf zur Energieeffizienz muss nach der Sommerpause wiederholt werden.
Die Ampelkoalition hat am vergangenen Freitagnachmittag eine weitere parlamentarische Schlappe hinnehmen müssen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den für Freitagmorgen geplanten Beschluss über das Gebäudeenergiegesetz von der Tagesordnung gekegelt hatte (siehe Text oben), scheiterte auch die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes" - es war der letzte Punkt auf der Tagesordnung vor der parlamentarischen Sommerpause.
Kurz vor der Abstimmung zweifelte Stephan Brandner für die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Parlaments an. Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz (SPD) setzte daraufhin einen Hammelsprung an, der Brandners Auffassung bestätigte. Laut Protokoll wurden 241 Abgeordnete gezählt. Beschlussfähig ist das Hohe Haus, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Das sind aktuell 369 Mitglieder, die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verfügen über 416 Sitze.
Gemäß Geschäftsordnung hob die Sozialdemokratin die Sitzung sofort auf, damit entfiel auch die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Kritsch bemerkte Özoguz, dass einige AfD-Abgeordnete erst in den Saal zurückkehrten, nachdem der Hammelsprung beendet war, offenbar, wie sie annehme, um nicht gezählt zu werden. "Das ist natürlich wirklich nicht gerade ein parlamentarisches Verhalten, das Sie hier an den Tag legen", sagte sie. Özoguz beendete die Sitzung mit den Worten: "Das macht nachdenklich, auch für die Sommerpause." Sie wünschte den Abgeordneten, "dass Sie auch darüber nachdenken, wie wir Angriffen auf den Parlamentarismus vielleicht gemeinsam begegnen können in der Zukunft".
Mit dem nun noch nicht beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung einen sektorübergreifenden Rahmen für mehr Energieeffizienz schaffen. Ziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie sollen festgelegt werden. Die Ziele für 2030 entsprechen der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), deren Vorgaben Deutschland mit dem Gesetz umsetzt. Der Endenergieverbrauch etwa soll dafür um mehr als 550 Terrawattstunden bis 2030 reduziert werden - im Vergleich zu 2008.
Das Gesetz soll zudem Bund und Länder verpflichten, entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen. Der Bund soll so bis 2030 jährlich Endenergie von 45 Terrawattstunden einsparen, die Länder fünf Terrawattstunden. Bund, Länder und Kommunen müssen künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen.
Unternehmen sollen Abwärme vermeiden - oder sinnvoll verwerten
Auch für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden gilt künftig die Pflicht, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten. Auch für neue Rechenzentren gibt es zukünftig Energieeffizienzstandards und sie sind gleichfalls verpflichtet, Abwärme zu nutzen sowie sparsam zu kühlen.
Im parlamentarischen Verfahren nahm der federführende Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch diverse Änderungen an der Vorlage vor. Laut Beschlussempfehlung wurden unter anderem der Anwendungsbereich und die Ausnahmen für Rechenzentren geschärft. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung gesetzt.