Energiepolitik : Bundestag beschließt vierte Novelle beim EnSiG
Das Energiesicherungsgesetz wurde abermals überarbeitet. Diesmal geht es um die Enteignung beweglicher Sachen - gemeint sind etwa Pipelinerohre und Unterlagen dazu.
Ein energiepolitisch beispiellos turbulentes Jahr macht es möglich: Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag zum bereits vierten Mal binnen weniger Monate einen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen zur Änderung des "Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften" beschlossen. Dafür stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dagegen die der CDU/CSU und der AfD, die Linksfraktion enthielt sich.
Rechtsgrundlage für Enteignungen
Konkret wird mit dem Gesetz im neuen Paragrafen 23a eine besondere Regelung eingeführt, die unter Einhaltung der Voraussetzungen des Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Enteignung beweglicher Sachen schafft - gemeint sind damit Pipelinerohre und Unterlagen zum Beispiel zum Umgang mit diesen Rohren, die für die entstehenden LNG-Terminals an Deutschlands Nordseeküste gebraucht werden.
Das EnWG soll redaktionelle Klarstellungen erhalten, die die Stilllegung von Erdgasspeichern und die Höherauslastung von bestehenden Stromnetzen betreffen. Die Frist für die Vorlage des Berichts nach Paragraf 112b EnWG soll um zwölf Monate bis Ende des Jahres 2023 verlängert werden.
Bundestag kann Aufhebung von Rechtsverordnung verlangen
Mitbeschlossen wurden auf Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie Änderungen am Entwurf, die darauf abzielen, bei der Feststellung einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung den Bundestag dergestalt zu beteiligen, dass die Feststellung dem Parlament mitzuteilen ist - und sie unverzüglich aufzuheben ist, wenn der Bundestag innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung das verlangt. Eine andere Ergänzung betrifft den Ausbau der Wasserstoffstrategie.
Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag der Union, der unter anderem eine Verlängerung des Betriebs der drei Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 31. Dezember 2024 vorsieht, wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Union abgelehnt.