Energieversorgung : Regierung forciert Wasserstoffhochlauf
Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll den Rechtsrahmen für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes schaffen.
Die Bundesregierung will die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur vorantreiben. Um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes ermöglicht, hat die Bundesregierung den Entwurf (20/10014) eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt.
Damit solle nicht nur künftig die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, "sondern es sollen auch maßgebliche Schritte hin zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie gemacht werden", heißt es in dem Entwurf. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes diene dabei vor allem der Dekarbonisierung.
Dafür ist es laut Regierung erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotenzial nutzen zu können. Insbesondere solle damit ein hoher Anteil von Umstellungen vorhandener Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden.
Netzaufbau Aufbauend auf der geplanten Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes als erster Stufe enthält der Gesetzentwurf zudem die zweite Stufe mit dem Ziel, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Verbraucher und Erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden und ein flächendeckendes, engmaschiges Wasserstoffnetz aufzubauen.
Am Donnerstag befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf, der anschließend in die Ausschüsse überwiesen wurde. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen.
Marc Bernhard (AfD) warf der Bundesregierung in der Debatte vor, ihre Nationale Wasserstoffstrategie sei "der verzweifelte Versuch, das völlige Scheitern der Energiewende zu vertuschen. Das "Wall Street Journal" habe ausgerechnet, sagte Bernhard, dass die Energiewende bis 2030 rund 1.900 Milliarden Euro kosten werde.
Michael Kruse (FDP) hielt dagegen, dass kein anderes Land der Welt soweit wie Deutschland sei, wenn es darum gehe, den gesetzlichen Rahmen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu organisieren: "Da sind wir in Deutschland meilenweit vor anderen Ländern".
Mit ironischem Unterton stellte der fraktionslose Abgeordnete Ralph Lenkert fest, jetzt fehlten für eine erfolgreiche Energiewende "ja nur noch ein Speichergesetz, ein Ersatzkraftwerkgesetz, ein neues KWK-Gesetz, eine abgestimmte Strom-Gas-Wärme-Netzplanung, ein Netzentwicklungsplan Strom, der Versorgungssicherheit auch im Jahr 2045 garantiere, eine Lösung für den Verteilernetzausbau und so weiter..."
Die Reden der Abgeordneten Ingrid Nestle (Grüne), Mark Helfrich (CDU), Andreas Rimkus (SPD) und Bengt Berg (SPD) wurden zu Protokoll gegeben, das bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht vorlag.
Weiterer Gesetzentwurf Bereits früher am Donnerstag hatte der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des EnWG (20/9094;20/10094) verabschiedet. Für den Gesetzentwurf stimmte die Mehrheit der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegen das Gesetz votierten die Unions- und die AfD-Fraktion.
Mit der Änderung wurden nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beschlossene Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit verlängert - unter anderem, bis zum 1. April 2027 die Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und die Vorschriften zur temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes.
Durch einen Änderungsantrag der Ampelfraktionen wurde der ursprüngliche Entwurf dahingehend geändert, dass zum EnWG die Mindestfüllstände der Gasspeicheranlagen auf den europäischen Standard abgesenkt wurden, die erforderlichen Berichtspflichten der Betreiber von Gasspeicheranlagen verringert wurden und der Umfang des Ausspeicherverbots entschärft wurde. Michael Schmidt
Die Bundesregierung will die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur vorantreiben. Um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes ermöglicht, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt.
Damit solle nicht nur künftig die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, "sondern es sollen auch maßgebliche Schritte hin zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie gemacht werden", heißt es in dem Entwurf. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes diene dabei vor allem der Dekarbonisierung.
Zapfsäule für Wasserstoff an einer Tankstelle. Die Kosten beim Tanken von Wasserstoff sind vergleichbar mit denen für Benzin.
Dafür ist es laut Regierung erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotenzial nutzen zu können. Insbesondere solle damit ein hoher Anteil von Umstellungen vorhandener Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden.
Stufe 2: weitere Erzeuger, Verbraucher, Speicher
Aufbauend auf der geplanten Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes als erster Stufe enthält der Gesetzentwurf zudem die zweite Stufe mit dem Ziel, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Verbraucher und Erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden und ein flächendeckendes, engmaschiges Wasserstoffnetz aufzubauen.
Am Donnerstag befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf, der anschließend in die Ausschüsse überwiesen wurde. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen.
Marc Bernhard (AfD) warf der Bundesregierung in der Debatte vor, ihre Nationale Wasserstoffstrategie sei "der verzweifelte Versuch, das völlige Scheitern der Energiewende zu vertuschen. Das "Wall Street Journal" habe ausgerechnet, sagte Bernhard, dass die Energiewende bis 2030 rund 1.900 Milliarden Euro kosten werde.
FDP: "Da sind wir in Deutschland meilenweit vor anderen Ländern"
Michael Kruse (FDP) hielt dagegen, dass kein anderes Land der Welt soweit wie Deutschland sei, wenn es darum gehe, den gesetzlichen Rahmen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu organisieren: "Da sind wir in Deutschland meilenweit vor anderen Ländern".
Mit ironischem Unterton stellte der fraktionslose Abgeordnete Ralph Lenkert fest, jetzt fehlten für eine erfolgreiche Energiewende "nur noch ein Speichergesetz, ein Ersatzkraftwerkgesetz, ein neues KWK-Gesetz, eine abgestimmte Strom-Gas-Wärme-Netzplanung, ein Netzentwicklungsplan Strom, der Versorgungssicherheit auch im Jahr 2045 garantiere, eine Lösung für den Verteilernetzausbau und so weiter..."
Die Reden der Abgeordneten Ingrid Nestle (Grüne), Mark Helfrich (CDU), Andreas Rimkus (SPD) und Bengt Berg (SPD) wurden zu Protokoll gegeben, das bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht vorlag.
Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit verlängert
Bereits früher am Donnerstag hatte der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des EnWG verabschiedet. Für den Gesetzentwurf stimmte die Mehrheit der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegen das Gesetz votierten die Unions- und die AfD-Fraktion.
Mit der Änderung wurden nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beschlossene Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit verlängert - unter anderem, bis zum 1. April 2027 die Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und die Vorschriften zur temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes.
Füllstandsvorgaben für Gasspeicher gesenkt
Durch einen Änderungsantrag der Ampelfraktionen wurde der ursprüngliche Entwurf dahingehend geändert, dass zum EnWG die Mindestfüllstände der Gasspeicheranlagen auf den europäischen Standard abgesenkt wurden, die erforderlichen Berichtspflichten der Betreiber von Gasspeicheranlagen verringert wurden und der Umfang des Ausspeicherverbots entschärft wurde.