Hilfe für Mieter mit geringem Einkommen : Zweiter Heizkostenzuschuss kommt
Wohngeldempfänger sollen noch in diesem Jahr einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten, um die höheren Ausgaben für Energie stemmen zu können.
Wohngeldempfänger sollen noch in diesem Jahr einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten, um die höheren Ausgaben für Energie stemmen zu können. In seltener Einstimmigkeit gab der Bundestag am vergangenen Donnerstag grünes Licht für einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Die Fraktionen drängten darauf, dass die Einmalzahlung für Geringverdiener nun schnellstmöglich ausgezahlt wird.
Eine Einmalzahlung von mindestens 345 Euro sollen Wohngeldempfänger erhalten.
Den Zuschuss sollen alle Haushalte erhalten, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Die Höhe hängt von den im Haushalt lebenden Personen ab. Ein Ein-Personen-Haushalt mit Wohngeld erhält danach 415 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro, für jede weitere Person im Haushalt werden 100 Euro ausgezahlt.
Auch BAföG-Beziehende sollen profitieren
Wie schon beim ersten Heizkostenzuschuss, den die Ampel-Koalition im Frühjahr auf den Weg brachte, profitieren auch Empfängerinnen und Empfänger von BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen von der Einmalzahlung, wenn sie mindestens in einem Monat des Zeitraums wohngeldberechtigt waren. Für sie sieht die Bundesregierung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 354 Euro vor.
Ihr zufolge werden mit der Maßnahme rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, entlastet.
Die Zeit bis zur Wohngeldreform soll überbrückt werden
Der Zuschuss ist Teil des dritten Entlastungspakets der Ampel-Koalition. Mit ihm soll der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der geplanten Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 überbrückt werden, die eine Erweiterung des Empfängerkreises, deutlich höhere Leistungen sowie dauerhafte Komponenten für Heizkosten und Klima in Bezug auf energieeffiziente Sanierungen vorsieht.
Mit der Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ermöglicht die Bundesregierung den Pflegeeinrichtungen vorgezogene Neuverhandlungen mit den Pflegekassen, falls die Energiekosten sich in "unvorhergesehenem Ausmaß" ändern sollten. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen hatten dazu im Bauausschuss erfolgreich einen Änderungsantrag durchgebracht. Nun wird im Gesetz definiert, was unter einer unvorhersehbaren Änderung der Energiekosten verstanden werden soll: eine "erhebliche Abweichung der tatsächlichen Bewohnerstruktur" sowie eine "erhebliche Änderung der Energieaufwendungen".