EU-Agrarsubventionen : Mehr Transparenz bei EU-Fördermitteln
Künftig soll veröffentlicht werden, welche Empfänger Geld aus den Töpfen der Gemeinsamen Agrar- sowie der Fischereipolitik der Europäischen Union erhalten.
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes zugestimmt. Damit können eine Reihe von Neuregelungen umgesetzt werden, die für mehr Transparenz sorgen sollen. Demnach wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nicht nur Daten dazu veröffentlichen, an welche Empfänger und für welche Projekte beispielsweise Geld aus den Töpfen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union gezahlt worden sind, sondern auch den Mutterkonzern angeben, wenn der Zahlungsempfänger einer Unternehmensgruppe angehört.
Zudem wird das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) angepasst. Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des TAMG mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, weil sie Tierheilpraktiker bei ihrer Berufsausübung einschränkten. Danach sei eine Vorschrift nichtig, die die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren unter einen Tierarztvorbehalt stellt. Das TAMG wird entsprechend geändert. Neu strukturiert wird zudem die Verordnungsermächtigung, die unter anderem zum Erlass der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken dient. Damit wird unter anderem die Anwendung von Humanarzneimitteln zur Anwendung bei Tieren geregelt.