Nach Rüge der EU-Kommission : Nachbesserung im Seefischereigesetz
Die EU fordert Deutschland zur Änderung des Seefischereigesetzes auf.
Die Europäische Kommission hat beanstandet, dass in Deutschland schwere Verstöße bei der Bekämpfung und Unterbindung illegaler und unregulierter Fischerei nicht vollständig festgestellt und dokumentiert werden. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und einen Entwurf zur Änderung des Seefischereigesetzes sowie zur Umsetzung weiterer unionsrechtlicher Vorgaben vorgelegt. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend in erster Lesung über den Vorschlag debattiert und den Entwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Schwere des Verstoßes in Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben auch dann geprüft und bei Feststellung in die Nationale Verstoßdatei eingetragen wird, wenn die Schwere des Verstoßes nicht ohnehin im Rahmen der Punktevergabe geprüft und eingetragen wird. Dies werde notwendig, da nicht bei allen schweren Verstößen Punkte vergeben werden könnten. Ziel der EU-Fischereipolitik sei es, die Nutzung lebender aquatischer Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu sichern. Außerdem sollen für den Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender Anpassungen am Pflanzenschutzgesetz vorgenommen werden, um den unionsrechtlichen Rechtsänderungen und Berichtspflichten in den Bereichen Aufzeichnung und Statistik zu entsprechen.