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Planungs- und Genehmigungsverfahren : "Deutschland-Tempo" bei Schiene und Straße

Der Bundestag beschließt beschleunigte Planungen im Verkehrsbereich. Europäischen Eisenbahnnetz soll vorangebracht werden.

20.10.2023
True 2024-01-30T13:55:13.3600Z
2 Min

Vorhaben zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich gab es in den vergangenen Jahren zuhauf. Ein durchschlagender Erfolg war den von der Großen Koalition einst durchgesetzten Regelungen aber nicht vergönnt. Die Ampel startet nun einen neuen Versuch. Am Freitag beschloss der Bundestag einen dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in der durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition.

Beschleunigung für ausgewählte Straßen- und Schienenprojekte

In Anlehnung an das LNG-Beschleunigungsgesetz soll laut Entwurf für ausgewählte Schienen-, aber auch Straßenprojekte, das "überragende öffentliche Interesse" gelten. Dazu sollen Fernstraßenbauvorhaben gehören, die im Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf (Engpassbeseitigung) ausgewiesen sind. Zudem sollen Ersatzneubauten von Autobahnbrücken vom Planfeststellungsverfahren und der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) befreit werden. Bei Bundesschienenwegen soll das überragende öffentliche Interesse für Projekte gelten, die fest disponiert sind oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt.

Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde sollen Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden können. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen mitgebaut werden können. Darüber hinaus sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Schienen- und Straßenprojekten zukünftig vollständig digital durchgeführt werden. Für Verkehrsprojekte, die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt.

Windkraftanlagen sollen schneller gebaut werden

Mit dem Gesetz wird auch das noch unter Schwarz-Rot beschlossene Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) aufgehoben. Begonnene vorbereitende Verfahren sollen nach dem jeweils für das Planfeststellungsverfahren geltenden Recht fortgesetzt werden. Enthalten in der Regelung sind auch Änderungen im Schnellladegesetz, wodurch die Errichtung von Schnellladepunkten beschleunigt werden soll.

Das Gesetz enthält auch die Klarstellung des Vorrangs des "Erhalts von Eisenbahninfrastruktur auch für künftige Nutzungen". Entwidmungen von Schienenstrecken sollen so erschwert werden. Weitere Regelungen sorgen für eine konsequente Digitalisierung der Anhörungsverfahren. Der Austausch zwischen Anhörungsbehörde und Vorhabenträger soll künftig grundsätzlich digital gestaltet werden.