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Umweltkatastrophen : Wetterdienst soll Naturgefahrenportal aufbauen

Mit einem neuen Naturgefahrenportal werden die Kompetenzen des Deutschen Wetterdienstes erweitert: Der DWD soll künftig Frühwarnungen herausgeben.

19.01.2024
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2 Min

Ab dem Sommer dieses Jahres soll das neue Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes (DWD) verfügbar sein. Mit der Novellierung des DWD-Gesetzes will die Bundesregierung dafür den Weg frei machen. Der DWD als nationaler Wetterdienst der Bundesrepublik untersteht als Bundesbehörde dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Nach der ersten Lesung im Bundestag am Donnerstagabend wird sich nun der Verkehrsausschuss federführend mit der Vorlage befassen.

Aktuelle Unwetterereignisse unterstützen Forderungen nach neuem Portal

Die Initiative zu der Aufgabenerweiterung des DWD kam von den Ländern - auch vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021. Sie hätten im Bund-Länder-Beirat des DWD als zuständigem Gremium den Deutschen Wetterdienst beauftragt, ein Naturgefahrenportal einzurichten und zu betreiben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bislang hat der DWD lediglich ein Mandat für Wettervorhersagen wie beispielsweise Starkregen.

Foto: Deutscher Wetterdienst

Aktuelle Wettermeldungen, Computervorhersagen für die nächsten zehn Tage und viel persönliche Erfahrung sind Grundlagen amtlicher Wetterwarnungen des DWD.

In einer ersten Ausbaustufe soll das Naturgefahrenportal nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Verfügung stehen. Zunächst liegt der Fokus dabei auf dem Bereich Wetter- und Hochwassergefahren. Geplant ist, sukzessive das gesamte Spektrum der Naturgefahren wie Sturmfluten, Waldbrände oder Lawinen abzudecken.

So früh wie möglich: Bevölkerung soll vor Unwettergefahren gewarnt werden

Ziel ist laut Gesetzentwurf die Herausgabe von allgemeinverständlichen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung. Dies solle bundesweit an zentraler Stelle in einheitlichem und barrierefreiem Format erfolgen. Die Informationen sollen dem Entwurf zufolge "mit allen Inhalten, die zum Verständnis der Informationen und Warnungen erforderlich sind", veröffentlicht werden. Ganz wichtig dabei: Das soll so früh wie möglich vor einem bevorstehenden Ereignis geschehen, "so lange noch keine akute Gefahrensituation der höchsten Warnstufe besteht und Vorsorgemaßnahmen möglich sind".

Die bestehenden Warnsysteme für Akutwarnungen bleiben laut Bundesregierung von der Novellierung unberührt. Insbesondere sollen den Angaben zufolge keine Doppelstrukturen zu dem bestehenden Warnsystem des Bundes (MoWaS) aufgebaut werden. Die Herausgabe von Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen soll entgeltfrei gestellt werden. Eine umfassende Evaluierung des vom DWD entwickelten und betriebenen Naturgefahrenportals ist spätestens nach fünf Jahren geplant.