Hollywoods Dominanz
KULTUR Bundesregierung will Filmförderung verlängern
Die Filmförderung des Bundes durch die Filmförderungsanstalt (FFA) soll bis zum 30. Juni 2016 verlängert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12370) überwies der Bundestag am vergangnen Donnerstag in erster Lesung in die Ausschüsse.
Die derzeitige Fassung des Filmförderungsgesetzes (FFG) läuft Ende dieses Jahres aus. Nach Ansicht der Regierung ist die Arbeit der Filmförderungsanstalt jedoch weiterhin "unverzichtbar", um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. So seien im Jahr 2011 von 212 deutschen Kinofilmen 89 durch die FFA gefördert worden. Diese Filme hätten zugleich 94 Prozent der Besucher aller deutscher Kinoproduktionen auf sich gezogen. Allerdings werde auch der deutsche Kinomarkt weitgehend von den amerikanischen Großproduktionen beherrscht. Im Gegensatz dazu ließen sich deutsche Produktionen im Ausland nur eingeschränkt vermarkten. Deshalb ließen sich Filme mit hohen Produktionskosten nur schwer refinanzieren.
Barrierefreier Zugang
Nach dem Willen der Regierung wird mit der Gesetzesnovelle zudem die Produktion barrierefreier Filme in die Förderkriterien aufgenommen. Zukünftig soll von jedem geförderten Film eine Fassung mit Audiodeskriptionen für sehbehinderte Menschen und eine Fassung mit Untertiteln für hörgeschädigte Menschen produziert werden. Die dadurch entstehenden jährlichen Mehrkosten für die deutsche Filmbranche beziffert die Regierung auf etwa 273.000 Euro. Ebenfalls in den Aufgabenbereich der FFA soll zukünftig die Digitalisierung des Filmerbes fallen.
Nach Angaben der Bundesregierung standen im Jahr 2011 rund 350 Millionen Euro für die Filmförderung in Deutschland zur Verfügung. Davon entfielen 100 Millionen auf die Förderung durch die FFA, weitere 100 Millionen Euro auf weitere Förderungen durch den Bund und 150 Millionen Euro auf die Filmförderung durch die Bundesländer.
Finanziert wird die Filmförderung durch die FFA nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern durch die so genannte Filmabgabe. Diese Sonderabgabe müssen alle Verwerter von Filmen - etwa Fernsehanstalten, Kinos und Videotheken - an die FFA abführen. Eingeführt worden war das System der Filmförderung des Bundes im Jahr 1967 mit dem ersten Filmförderungsgesetz und der Einrichtung der FFA.