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Stimmbürger im Wartestand

WAHLRECHT In Zukunft könnte es immer mehr Wähler mit Migrationshintergrund geben

14.10.2013
True 2023-08-30T12:24:06.7200Z
2 Min

In Deutschland hatten im Jahr 2011 insgesamt 15,96 Millionen der 81,75 Millionen Einwohner einen Migrationshintergrund. Davon waren nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung 8,77 Millionen Deutsche und 7,19 Millionen Ausländer. Wer von ihnen darf eigentlich wo wählen? Bei Bundestagswahlen darf das jeder volljährige Deutsche. Hier lebende Ausländer haben dieses aktive Wahlrecht weder bei Bundestagswahlen noch besitzen sie das passive Wahlrecht - das bedeutet, dass man gewählt werden kann. Das schließt die deutsche Verfassung grundsätzlich aus. "Das Grundgesetz lässt es nicht zu, Ausländerinnen und Ausländern durch ein einfaches Gesetz das aktive oder passive Wahlrecht zu den Bundestagswahlen einzuräumen", betont das Bundesinnenministerium. Gleiches gelte auch für die Teilnahme an Landtagswahlen und sowie an Volksabstimmungen auf Bundes- oder Landesebene. Denn das Wahlrecht, mit dem "das Volk" die ihm zukommende Staatsgewalt ausübt, setze "nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus". Der Vertrag von Maastricht von 1992 ermöglichte es allerdings Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, bei Kommunalwahlen zu wählen. Das fand auch Niederschlag im Grundgesetz. In Artikel 28 heißt es: "Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, (...) wahlberechtigt und wählbar." Außerdem haben hier wohnende Unionsbürger das Wahlrecht bei Europawahlen.

Bei einer Wahl zum Bundestag darf aber nur wählen, wer einen deutschen Pass hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Nach Angaben des Bundeswahlleiters waren bei der Bundestagswahl 2013 rund 61,9 Millionen Bundesbürger wahlberechtigt, darunter 5,8 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund - also etwa neun Prozent. Das seit dem Jahr 2000 geltende Staatsbürgerschaftsrecht erleichtert es Ausländern zu Wählern zu werden. Demnach haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie seit acht Jahren in Deutschland leben. Zuvor wurden noch 15 Jahre verlangt. Die rot-grüne Bundesregierung hatte Ausländern die Einbürgerung noch leichter machen wollen, indem sie die "doppelte Staatsbürgerschaft" einführen wollte. Ausländer hätten mit Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren alten Pass behalten dürfen. SPD und Grüne konnten dies aber nicht durchsetzen. Die Konservativen argumentierten, wer zwei Pässe habe, könne Loyalitätskonflikte bekommen. "Parallelgesellschaften" könnten entstehen. SPD und Grüne verweisen hingegen darauf, dass die meisten Länder auf der Welt die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren. Diese Diskussion betrifft Millionen Menschen in Deutschland: Für in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern aus Nicht-EU-Ländern gilt die "Optionspflicht". Sie müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit behalten wollen, was unter Verfassungsrechtlern umstritten ist. Tun sie dies nicht, verlieren sie automatisch den deutschen Pass. Bis Ende des laufenden Jahres müssen rund 3.300 junge Erwachsene für einen Pass "optieren", meist sind dies Kinder türkischer Eltern. Ab 2018 werden 40.000 solcher Fälle jährlich erwartet.