Großer Applaus
KULTUR Die Regierung will die Künstlersozialkasse stabilisieren und bekommt dafür auch die Zustimmung von der Opposition
Deutschlands Kultur- und Sozialpolitiker werden nicht müde, die vor 30 Jahren geschaffene Künstlersozialversicherung als "Meilenstein" zu preisen. Ohne die Künstlersozialkasse (KSK), in der aktuell rund 180.000 freischaffende Künstler, Publizisten, Journalisten und andere Kulturschaffende kranken-, pflege- und rentenversichert sind, wäre eine vielfältige Kulturlandschaft wie in Deutschland kaum denkbar.
Doch trotz der Lobgesänge und Bekenntnisse gerät die KSK alle Jahre wieder in Finanzierungsschwierigkeiten. Ein Grund dafür ist, dass bei weitem nicht alle Unternehmen, die die Künstlersozialabgabe an die KSK zahlen müssen, dies auch tun. In der Folge stieg die Höhe des Abgabensatzes kontinuierlich. Lag er im Jahr 2012 noch bei 3,9 Prozent auf das an einen freischaffenden Künstler gezahlte Honorar, stieg er ein Jahr später bereits auf 4,1 Prozent. Seit dem 1. Januar dieses Jahres beträgt die Abgabe bereits 5,2 Prozent. Dieser Entwicklung will die Regierung jetzt einen Riegel vorschieben und den abgabepflichtigen Unternehmen verstärkt auf die Finger schauen. Die Künstlersozialabgabe deckt immerhin 30 Prozent des Gesamthaushaltes der Künstlersozialkasse. Weitere 20 Prozent kommen im Form eines Zuschusses vom Bund und 50 Prozent werden durch die Beiträge der Versicherten gedeckt.
Schärfere Kontrolle
Die Deutsche Rentenversicherung soll nach dem Willen der Regierung deshalb zum einen verstärkt überprüfen, ob die Unternehmen ihre Abgaben zahlen, und zum anderen die Unternehmen über ihre Abgabenpflicht informieren. Die Rentenversicherung führt diese Kontrollen zwar bereits seit dem Jahr 2007 durch, aber bislang erfolgten sie eher stichprobenartig und sporadisch. Jetzt soll die Kontrolle regelmäßig alle vier Jahre im Rahmen der regulären Sozialabgabeüberprüfung von Unternehmen durchgeführt werden. Dies sieht der von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf (18/1530) vor, über den der Bundestag am vergangenen Freitag in Erster Lesung beriet.
Das Gesetz habe eine doppelte Funktion, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) in der Debatte. Zum einen werde ein weiteres Ansteigen des Abgabensatzes verhindert und zum anderen mehr Abgabengerechtigkeit für die Unternehmen geschaffen.
In der Praxis rechnet das Arbeits- und Sozialministerium mit jährlich rund 400.000 Kontrollen in den Unternehmen statt bisher 70.000. Für die Deutsche Rentenversicherung bedeutet dies allerdings auch deutlich mehr Aufwand. Der zusätzliche Personalbedarf wird auf 233 Mitarbeiter und die zusätzlichen Kosten werden auf 12,3 Millionen Euro beziffert. Für die deutsche Wirtschaft hingegen entstünden lediglich Mehrausgaben von 0,5 Millionen Euro im Jahr. Unter dem Strich erhofft sich das Ministerium Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro für die Künstlersozialkasse.
Lob und Tadel
Im Bundestag stieß der Gesetzentwurf auf breite Zustimmung - auch bei der Opposition. Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sigrid Hupach, bemängelte allerdings, dass das Gesetz "überfällig" und in der vergangenen Legislaturperiode noch gescheitert sei. In der Tat hatte die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Regelüberprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen durch die Rentenkasse gesetzlich festschreiben wollen (17/12297). Doch der Vorstoß scheiterte vor allem am Widerstand der FDP. Bei Künstler- und Journalistenverbänden stieß dies auf Unverständnis. Der Deutsche Tonkünstlerverband brachte daraufhin eine Petition auf den Weg, um die Regelüberprüfung der Unternehmen doch noch gesetzlich zu verankern. Mehr als 70.000 Bürger unterzeichneten die Petition innerhalb von vier Wochen. Nach der Bundestagswahl einigten sich die Unionsparteien und die SPD in ihrem Koalitionsvertrag schließlich darauf, das Problem erneut anzupacken.
Auch wenn die Opposition die Gesetzesinitiative ausdrücklich begrüßte, so forderte sie gleichsam weitere Schritte ein, um das System der Künstlersozialversicherung zu stabilisieren und auszubauen. Sigrid Hupach und der Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) sprachen sich dafür aus, gegebenenfalls auch den Bundeszuschuss zu erhöhen. Dies dürfe kein Tabu sein. Zudem müssten die Zugangsbedingungen für freischaffende Künstler zur KSK erleichtert werden. Viele von ihnen würden in äußerst prekären Verhältnissen leben. So liege das jährlich Durchschnittseinkommen der KSK-Versicherten bei lediglich rund 15.000 Euro.
Bagatellgrenze
Mahnende Worte kamen auch aus der Unionsfraktion. Die CSU-Kulturpolitikerin Astrid Freudenstein sagte, es sei nicht die Aufgabe des Staates "jeden Künstler zu alimentieren". Und ihre Fraktionskollegin Jana Schimke (CDU) forderte, die Belastungen für die Unternehmen im Zuge der Evaluation des Gesetzes im Jahr 2019 genau zu prüfen. Zugleich begrüßte sie, dass der Regierungsentwurf eine Bagatellregelung enthält, von der vor allem kleine Unternehmen profitieren sollen. Für sie soll die Abgabenpflicht entfallen, wenn die gezahlten Honorare an Künstler nicht die 450-Euro-Grenze übersteigen. Zudem sollen Unternehmen mit weniger als 20 Angestellten weiterhin nur stichprobenartig geprüft werden.
Der SPD-Sozialpolitiker Ralf Kapschak hingegen verteidigte den Gesetzentwurf gegen den aus der Wirtschaft erhobenen Vorwurf, die Regelüberpüfung stelle die Unternehmen unter einen Generalverdacht. Es sei eine "Selbstverständlichkeit", dass der Staat auch kontrolliere, ob gesetzliche Abgaben auch gezahlt würden.
Lobende Worte für den Gesetzentwurf kam in der vergangenen Woche auch vom Deutschen Kulturrat. Dessen Geschäftsführer Olaf Zimmermann sagte: "Wir hoffen sehr, dass der Gesetzesentwurf die parlamentarischen Hürden schnell nimmt und noch vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz verabschiedet wird." Nach der breiten Zustimmung für die Regierungsinitiative in allen Fraktionen ist diese Hoffnung durchaus berechtigt.