familie : Hilfe für die Schwachen
Bundestag erhöht Kinderzuschlag und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Der Bundestag hat das Starke-Familien-Gesetz zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets verabschiedet. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/7504) in der durch den Familienausschuss geänderten Fassung (19/8613) am vergangenen Donnerstag gegen das Votum der FDP- und der Linksfraktion. Die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Mehr Geld Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der die Vorlage gemeinsam mit Familienministerin Franziska Giffey (SPD) eingebracht hatte, und die Koalitionsfraktionen betonten, das Gesetz komme Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden und deren Kindern zu Gute. Künftig hätten 1,2 Millionen Kinder mehr Anspruch auf den Kinderzuschlag. Die Opposition begrüßte zwar ebenfalls die Verbesserungen, monierte jedoch zugleich, dass die Leistungen zu niedrig seien und ihre Beantragung zu bürokratisch. Vor allem das Bildungs- und Teilhabepaket sei ein "Bürokratiemonster".
Das Starke-Familien-Gesetz sieht eine Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli dieses Jahres von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf zunächst 185 Euro vor. In den kommenden Jahren soll er dynamisch mit dem Kindergeld ansteigen. Kinderzuschlag erhalten geringverdienende Eltern mit Kindern, um sie vor dem Bezug von Hartz-IV-Leistungen zu bewahren. Zudem wird Einkommen der Kinder - wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen - den Kinderzuschlag nur noch zu 45 statt 100 Prozent mindern. Die ursprüngliche Regelung im Gesetzentwurf, dies nur bis zu einer Höhe von 100 Euro zu gewähren, strich der Familienausschuss mit einem Änderungsantrag der Koalition ersatzlos.
Keine Kante Zum 1. Januar 2020 wird dann auch die Abbruchkante, ab der die Zahlung des Kinderzuschlags schlagartig entfällt, abgeschafft. Es sei "ein Antagonismus", dass der Kinderzuschlag entfalle, nur weil die Eltern ein paar Euro mehr verdienen, sagte der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg (CDU).
Zudem sollen Familien den Kinderzuschlag auch erhalten können, wenn ihnen mit ihrem Einkommen, dem Kinderzuschlag und Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um den Hartz-IV-Bezug zu vermeiden.
Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht das Starke-Familien-Gesetz eine Erhöhung des "Schulstarterpaketes" zur Finanzierung von Schulbedarf von 100 auf 150 Euro vor. Zudem entfallen die Eigenanteile für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Die Mittel für Lernförderung können zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist. Rund vier Millionen Kinder sollen nach Aussage Heils künftig Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepakets haben.
Ohne Freibetrag Grigorios Aggelidis (FDP), attestierte der Koalition zwar einige "dringend notwendige Verbesserungen", insgesamt sei sie aber zu kurz gesprungen. Er forderte, den Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag nicht nur auf sechs, sondern auf zwölf Monate zu verlängern. Zudem kritisierte er, dass das hinzuverdiente Geld von Kindern den Kinderzuschlag zu 45 Prozent mindere. Hier müsse ein monatlicher Freibetrag von 200 Euro gewährt werden. Einen Entschließungsantrag (19/8615), in dem sich die Liberalen zudem für eine Erhöhung und Pauschalisierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets einschließlich eines bundesweit einheitlichen Antragsverfahren aussprechen, lehnte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD bei Enthaltungen der anderen Oppositionsfraktionen ab.
Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der Linksfraktion, Norbert Müller, und die Vorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, warfen der Koalition vor, sie betreibe Familienpolitik einseitig zu Gunsten von Mittelstandsfamilien. So gebe die Koalition sechs Milliarden Euro für das Baukindergeld und die Kindergelderhöhung in dieser Wahlperiode aus, aber nur 1,3 Milliarden Euro im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes. Von Kindergelderhöhung und Baukindergeld profitierten arme Familien kaum oder gar nicht.
Viel Bürokratie Müller bezeichnete das Bildungs- und Teilhabepaket als "Bürokratiemonster". Eine Familie mit zwei Verdienern und drei Kindern in Schule und Kita müsste alle sechs Monate 17 Anträge stellen, um die Leistungen zu bekommen. Müller forderte eine Neuberechnung des Existenzminimums, in das die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaketes einfließen sollen. Dies entspreche auch den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2011. Den Entschließungsantrag der Linksfraktion (19/8616) lehnte das Parlament mit den Stimmen der Koalition und der FDP gegen das Votum von Linken und Grünen bei Enthaltung der AfD ab.
Steuerfragen Auch die Grünen fordern eine Neuberechnung der Regelsätze für Kinder, um das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Der Antrag (19/7451) wurde von Union, SPD, FDP und AfD bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit bekam ein Antrag der Grünen-Fraktion (19/1854) zur automatisierten Auszahlung des Kinderzuschlags. CDU/CSU, SPD und FDP lehnten dies ab, AfD und Linke enthielten sich.
Die SPD-Abgeordnete Katja Mast hielt Linken und Grünen entgegen, wer eine Kindergrundsicherung wolle, der müsse in einem ersten Schritt auch dem Starke-Familien-Gesetz und der Erhöhung des Kinderzuschlags zustimmen.
Ein Umdenken in der Familienpolitik forderte Martin Reichardt (AfD). Es gebe zwar 150 familienpolitische Leistungen, sie alle aber seien mit Anträgen und Wartezeiten verbunden. Um die Familien zu unterstützen, müsste der Mehrwertsteuersatz für Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf sieben Prozent gesenkt werden. In Deutschland sei die Mehrwertsteuer "familienblind", zugleich gelte aber für "Rennpferde, Trüffel und Hotelübernachtungen" der ermäßigte Satz.