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Verteidigung : Frage nach dem Schaden

Zweifelhafte Verträge des Ministeriums

15.04.2019
True 2023-08-30T12:36:20.7200Z
2 Min

Das sei nun beileibe nicht der normale Dienstweg, befand Reinhard Müller ironisch mit Blick auf ein Behörden-Leck, durch das die Vielzahl von Verstößen gegen Recht und Regeln bei der Vergabe von Beraterverträgen durch das Verteidigungsministerium ans Tageslicht kam. Der Bundeswehr-Revisor reagierte auf die Vorgänge mit völligem Unverständnis, als er in der vergangenen Woche vor dem Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses aussagte: "Warum man so agiert hat, entzieht sich meinem Horizont."

Doch die von der Bundeswehr selbst eingestandenen Unregelmäßigkeiten werden keine personellen Konsequenzen haben. Dazu gebe es keinen Anlass, weil durch sie kein Schaden entstanden sei, meinte als weiterer Zeuge der Leiter der Rechtsabteilung im Verteidigungsministerium, Andreas Conradi.

Fehlerhaftes Verhalten der Verwaltung führe nicht zwangsläufig zu Konsequenzen, beschied er. Er hatte nach der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Vergabepraxis mit Rügen für fast alle der stichprobenartig überprüften Vergabe-Verträge eine interne Verwaltungsermittlung des Ministeriums geleitet. Dabei habe er keine Hinweise auf vorsätzliches Fehlverhalten gefunden.

Im Gegensatz zum Ministerium beharrt der Bundesrechnungshof darauf, dass in einem Fall ein Schaden von gut einer Million Euro entstanden sei. Dem hielt Conradi entgegen, ein Schaden müsse in jedem Einzelfall "positiv nachgewiesen" werden. Nicht jeder Verstoß gegen das Vergaberecht führe zu wirtschaftlichem Schaden.

Zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses zählt auch, der Frage nachzugehen, ob Aufträge aufgrund persönlicher Beziehungen, von "Kennverhältnissen" ist die Rede, vergeben wurden. Conradi berichtete, dass im Rahmen der Verwaltungsermittlung eine Reihe von Personen vernommen worden seien, darunter die Ex-Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder. Dass sie solche "Kennverhältnisse" mit dem damals an Vergaben im IT-Bereich verantwortlichen Erhard Bühler und anderen beteiligten Auftragnehmern hatte, war laut Conradi rechtlich nicht zu beanstanden und habe sich auch nicht ausgewirkt. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) beförderte Bühler inzwischen vorübergehend vom Drei- zum Viersternegeneral und entsandte ihn zeitlich begrenzt zur Nato.

Abgeordnete machten bei der Sitzung öffentlich, dass in der Verwaltungsuntersuchung, die dem Ausschuss übergeben wurde, die Vernehmung Suders nur knapp und ohne Auflistung der gestellten Fragen dokumentiert worden sei und - nur bei ihr - die Uhrzeiten geschwärzt worden seien. Ob ihre Befragung länger oder kürzer als bei den anderen über 30 Personen gedauert habe, sei mithin nicht festzustellen.

Dass Suder im Dezember 2018 nicht vorm Verteidigungsausschuss erscheinen und Fragen nur schriftlich beantworten wollte, gilt als Auslöser dafür, dass der Ausschuss die ihm grundgesetzlich gegebene Möglichkeit ausschöpfte, sich zum Untersuchungsausschuss zu erklären. Der wird Suder demnächst als Zeugin bindend vorladen.