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Familie : Im Gewirr der Kompetenzen

Giffeys Jugendschutzgesetz stößt bei Opposition und Ländern auf Bedenken

21.12.2020
True 2023-08-30T12:38:28.7200Z
3 Min

Rund 40 Prozent der Zehn- bis 18-Jährigen haben schon einmal negative Erfahrungen im Internet gemacht - mit Beleidigungen, Hassreden, Mobbing oder sexueller Belästigung. Laut einer Studie von Anfang Dezember sind zwei Millionen Schüler und Schülerinnen von Cybermobbing betroffen. Mit Verweis auf diese Zahlen stellte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in der vergangenen Woche ihren Gesetzentwurf für eine Reform des Jugendschutzgesetzes (19/24909) vor.

Nach Giffeys Plänen sollen die großen Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen geschützt werden. Vorgesehen sind zudem einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche. Zur Durchsetzung der Auflagen sieht die Gesetzesvorlage Bußgelder bei Verstößen auch gegen Anbieter im Ausland vor. Darüber hinaus sollen die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme vereinheitlicht werden. Die Betreiber von Online-Film- und Spieleplattformen sollen ihre Angebote zukünftig ebenso mit Alterskennzeichnungen versehen müssen. Nach den Plänen der Regierung soll zudem die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden.

Im Bundesrat stößt Giffeys Gesetzesvorlage aber schon jetzt auf Ablehnung. Sie kollidiere mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, für den die Länder verantwortlich zeichnen. Vor allem die geplante Bundeszentrale ist den Ländern ein Dorn im Auge. So fordert der Bundesrat eine Überarbeitung der Gesetzesvorlage. So soll unter anderem die Aufsicht über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf die Landesmedienanstalten übertragen werden.

Doppelstrukturen Auch bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag stößt die Gesetzesvorlage auf Bedenken. Einig ist sich die Opposition mit der Koalition, dass der Jugendschutz modernisiert und an die Bedingungen der digitalen Medienwelt angepasst werden muss. Allerdings befürchten sie unnötige und ineffiziente Doppelstrukturen. Ein moderner Jugendschutz im digitalen Zeitalter benötige klare Regeln und Zuständigkeiten sowie einheitliche Standards, forderte Thomas Hacker (FDP). Und er müsse in eine europäische Regelung eingebunden sein. Giffeys Gesetzentwurf mache genau das Gegenteil. Er stelle einen nationalen Alleingang mit Doppelstrukturen und unklaren Regeln dar, sagte Hacker.

Doris Achelwilm (Linke) räumte ein, dass es absurd sei, dass ein Film nur deswegen unterschiedliche Alterseinstufung erhalte, weil er in im einen Fall als DVD und im anderen Fall als Online-Video verbreitet würde. Solche Unstimmigkeiten müssten geklärt werden. Das Problem werde aber nicht dadurch gelöst, indem man die Kompetenzen der unabhängigen Landesmedienanstalten in die Verantwortung einer weisungsgebundenen Behörde des Bundesfamilienministeriums verschiebe.

Margit Stumpp (Grüne) wiederum begrüßte zwar die Einrichtung einer Bundeszentrale für Jugendmedienschutz. Allerdings bleibe das bisherige "Kompetenzchaos" zwischen Bund, Ländern und den freiwilligen Selbstkontrollen weitgehend unangetastet. "Eine einheitliche Medienaufsicht, wie sie bereits 2016 im Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz vereinbart wurde, rückt in weite Ferne", monierte Stumpp.

Auf Ablehnung stößt die geplante Bundeszentrale bei der AfD. Deren Aufsichtfunktion verstoße gegen das Gebot der Staatsferne, kritisierte Johannes Huber. Es bestehe die Gefahr der politischen Einflussnahme auf Inhalte.

Unterstützung erhält Giffey hingegen aus den Reihen der Koalition. Die Gesetzesnovelle stelle keinen Angriff auf die Medienhoheit der Länder dar, sondern einen überfälligen Schritt für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz, sagte Bettina Wiesmann (CDU). Ebenso wie ihre SPD-Kollegin Svenja Stadler deutete sie zugleich an, dass der Gesetzentwurf im Verlauf der parlamentarischen Beratung wohl noch überarbeitet wird.