Piwik Webtracking Image

NS-DIKTATUR : Anerkennung als Opfer

»Asoziale« und »Berufsverbrecher«

17.02.2020
True 2023-08-30T12:38:13.7200Z
2 Min

Es ist eine späte Anerkennung: 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sollen die in der nationalsozialistischen Diktatur als sogenannte "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten als NS-Opfer anerkannt und entschädigt werden. Einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/14342) hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag ohne Gegenstimmen angenommen. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich. Abgelehnt mit der Stimmenmehrheit der Koalition wurden hingegen die inhaltlich sehr ähnlichen Anträge der Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Linken (19/7736.19/8955, 19/14333). FDP, Grüne und Linke monierten, dass die Union die Formulierung eines fraktionsübergreifenden Antrages verhindert habe.

Aufarbeitung und Entschädigung Mit der Annahme des Koalitionsantrags wird die Bundesregierung aufgefordert, die beiden Opfergruppen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen. So soll eine Ausstellung in Auftrag gegeben werden, die an verschiedenen Orten in der Bundesrepublik gezeigt werden soll. Forschungsarbeiten sollen finanziert und KZ-Gedenkstätten und Dokumentationszentren unterstützt werden, um das Schicksal dieser Menschen aufzuarbeiten und darüber zu informieren. Zudem sollen die als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten explizit in die nicht abschließende Aufzählung der Leistungsempfänger der Richtlinie über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes aufgenommen werden.

Aus Sicht der AfD-Fraktion sind die Anträge der Koalition und der anderen Oppositionsfraktionen zu undifferenziert. Es stehe zwar außer Frage, das jedem Menschen im "barbarischen Bestrafungs- und Vernichtungssystem" der Nationalsozialisten "schwerstes Unrecht widerfahren sei", aber die sogenannten Berufsverbrecher hätten sich "überdurchschnittlich oft" als Funktionshäftlinge in den Konzentrationslagern schwerer Verbrechen gegen ihre Mithäftlinge schuldig gemacht.

Diese Sichtweise wurde von alle anderen Fraktionen übereinstimmend zurückgewiesen. Niemand sei zu Recht in Konzentrationslagern inhaftiert, gequält und ermordet worden. Der Versuch der AfD, KZ-Opfer erster und zweiter Klasse zu schaffen, sei absurd.