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Aufenthaltsrecht : Schutz für Opfer rechter Gewalt

14.06.2021
True 2023-08-30T12:39:38.7200Z
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Die Fraktion Die Linke ist mit einem Vorstoß für eine "wirksame Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Regelungen zum Schutz von Opfern rechter Gewalt" im Bundestag gescheitert. Das Parlament lehnte am Freitag einen entsprechenden Antrag (19/30386) nach einer ersten Beratung ab. Nach dem Willen der Fraktion sollte sich die Bundesregierung bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass das Aufenthaltsrecht "konsequent im Interesse der Opfer rechter Gewalttaten angewandt wird und Ermessensspielräume in diesem Sinne genutzt werden". Dies sollte etwa in Bezug auf die Sicherung des Aufenthalts greifen, wenn beispielsweise infolge eines Überfalls keine eigenständige Lebensunterhaltssicherung mehr vorliegt, oder bei einer schnellen Aufhebung räumlicher Beschränkungen zur Ermöglichung eines Wohnortwechsels zur Vermeidung einer erneuten Begegnung mit den Tätern.

Das Parlament lehnte zugleich einen Gesetzentwurf der Fraktion zu einen "Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt" (19/6197) ebenso ab wie ihren Antrag mit dem Titel "Rassismus bekämpfen - Rechten Terror aufhalten - Opfer schützen" (19/17770). Auch ein Antrag der Grünen-Fraktion "für eine antirassistische und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft" (19/24636) sowie ein FPD-Antrag zu einem "Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt" (19/17743) fanden keine Mehrheit.