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Abzug aus Afghanistan : Nicht vorbereitet und überfordert

Zeugen berichten vor dem Untersuchungsausschuss darüber, warum das Entwicklungsministerium dafür plädiert hat, die Ortskräfte im zivilen Bereich nicht zu evakuieren.

02.05.2023
True 2024-04-19T10:06:12.7200Z
1 Min

Eine Task Force im Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bearbeitet laut einem Zeugen im 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages weiterhin Gefährdungsanträge von Ortskräften aus Afghanistan. Das berichtete der Referatsleiter Zentralasien, Afghanistan und Pakistan dem Gremium vergangene Woche. Ihm zufolge war das Ministerium auf diese Aufgabe nicht genug vorbereitet und überfordert. Obwohl sein Team im Jahr 2021 die sich verschlechternde Sicherheitslage im Land genau erfasst habe, hätten sowohl er als auch das BMZ dafür plädiert, die Ortskräfte im zivilen Bereich nicht zu evakuieren. Das Haus habe auch dagegen gestimmt, den Kreis der Berechtigten um die ehemaligen Mitarbeiter zu erweitern. Für den Afghanistan-erfahrenen Beamten kein Widerspruch: "Als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit ist unser Mandat, dort Hilfe zu leisten, wo Entwicklungsarbeit notwendig ist."

Gesetzliche Grundlage für Evakuierung der Ortskräfte kam erst nach dem Fall Kabuls 

Zuvor hatte der Leiter des Risk Managements Office (RMO) Kabul der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ausgesagt, das RMO habe zwar Pläne für eine eventuelle Evakuierung des internationalen Personals gemacht, nicht aber für die afghanischen Ortskräfte. Es hätte derartige Pläne ohne gesetzliche Grundlage auch nicht umsetzen dürfen. Diese sei für die Evakuierung der Ortskräfte erst am 18. August 2021 geschaffen worden - drei Tage nach der Einnahme Kabuls durch die Taliban. Afghanistan sei in dieser Hinsicht "ein singulärer Vorgang" gewesen.