Weltweite Religionsfreiheit : Keine Frage ob, sondern wie
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die weltweite Religionsfreiheit soll bleiben. Die neue Regierung will aber das Berichtswesen neu ausgestalten.
Um die globale Religionsfreiheit stehe es zunehmend schlecht, mahnte jüngst der scheidende Beauftragte der Bundesregierung für die weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU). Sein Amt, das die Große Koalition 2018 erstmalig eingerichtet hatte, sah die Unionsfraktion nun offenbar in Gefahr: Die Ampel müsse das "internationale Engagement für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzen" und die Beauftragtenstelle erhalten, forderte die CDU/CSU in einem Antrag, über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag (20/267) erstmalig debattierte und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwies.
Wirkungsvolle Institution
Das Amt habe sich als eine "junge, aber sehr wirkungsvolle Institution" erwiesen, sagte Michael Brand (CDU) in der Debatte. Deshalb gelte es, diese inklusive der Berichte an den Bundestag als Beitrag zum "globalen Monitoring" beizubehalten. Brand appellierte an die Ampelkoalition, dem Amt "die Verankerung"zu geben, die es "mit all seinem Potenzial für die Menschenrechte" verdiene. Dem widersprach die SPD nicht: Der bisherige Beauftragte habe ausgewogen agiert, betonte Frank Schwabe und konnte beruhigen: "Das Amt wird bleiben." Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD), in deren Ressort das Amt angesiedelt ist, habe bereits angekündigt, in Kürze einen Vorschlag für die Besetzung zu machen.
Schwabes Fraktionskollege Lars Castellucci regte jedoch an, von dem bisherigen Berichtswesen, das auf einige ausgewählte Länder fokussiere, zu einem "Monitoring aller Länder" zu kommen. Ungeachtet dessen warf Jürgen Braun (AfD) der Regierung vor, sie interessiere sich nicht für das Thema: "Religionsfreiheit hat in der deutschen Politik keine Lobby außer der AfD". Vor der Christenverfolgung schließe sie die Augen, das Amt des Beauftragten haben sie "stillschweigend" abschaffen wollen. Max Lucks (Grüne) hingegen mahnte, auch in Deutschland bestehe Handlungsbedarf: Juden und Muslime müssten sich endlich auch mit "Kippa oder Kopftuch auf die Straße trauen" könnten. Der Union hielt er vor, "30 Menschenrechte auf ein Menschenrecht und einen Beauftragten" zu verkürzen. Das werde der Lage nicht gerecht.
"Symbolischer Stellenwert"
Renata Alt (FDP) bemängelte, dass der vorliegende Antrag überwiegend auf die Religionsfreiheit der Christen abhebe. Der Union gehe es augenscheinlich weniger um die Religionsfreiheit als solche, als vielmehr um den "symbolischen Stellenwert des Amtes", monierte die Liberale. Petra Pau (Linke) schließlich machte klar, dass man das Anliegen teile, aber über die Ausgestaltung noch zu reden sei. So stelle sich die Frage, ob es das Amt des "Religionsbeauftragten beim BMZ" brauche, meinte Pau. "Wäre es nicht beim Menschenrechtsbeauftragten und seiner Ausstattung auch gut aufgehoben?"