Ganztagsbetreuung von Kindern : Fristverlängerung wegen verzögerter Bauvorhaben
Die Kommunen sollen mehr Zeit für Realisierung von Bauvorhaben für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bekommen.
Grundschüler sollen ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung über die reguläre Unterrichtszeit hinaus erhalten. Darauf hatte sich die große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode nach langen Diskussionen mit den Bundesländern geeinigt. Beginnend bei der ersten Klassenstufe soll dieser Rechtsanspruch stufenweise dann in den Folgejahren für die Klassenstufen zwei bis vier umgesetzt werden.
Bereits im Dezember 2020 hatte der Bund ein Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" errichtet und stellt den Ländern Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Um den Ausbau der benötigten Infrastruktur zu beschleunigen, wurden aus diesem Topf den Ländern und Kommunen 750 Millionen zur Verfügung gestellt. Gemäß einer Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes müssen diese Mittel jedoch bis zum 31. Dezember dieses Jahres abgerufen werden.
"Herzlich Willkommen Klasse 1c" steht an einer Tür eines Klassenzimmers einer ersten Klasse in Sachsen. Nach dem Lockdown öffneten Grundschulen und Kitas in Sachsen in einen eingeschränkten Regelbetrieb.
Union: Fristverlängerung bis Ende 2022 nötig
Nun sorgt sich die Unionsfraktion, dass wegen der angespannten Lage im Bausektor und der Lieferengpässe von Baumaterialien bereits begonnene Bauvorhaben nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können und die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben. Nach dem Willen der Union soll die Frist deshalb um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 verlängert werden. Über den entsprechenden Gesetzentwurf beriet der Bundestag am vergangenen Donnerstag. Bereits in der Sitzungswoche zuvor hatte die Union einen Antrag mit der gleichen Zielsetzung eingebracht, doch SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten die weitere Beratung des Antrags im Hauptausschuss aufgehalten. Daraufhin legte die Union nun einen Gesetzentwurf vor, um das Thema erneut auf die Tagesordnung im Plenum zu setzen.
In der Sache herrscht zwischen den Fraktionen im Bundestag eigentlich Einigkeit. Auch SPD, Grüne und FDP wollen die Frist verlängern. Allerdings auf Grundlage eines eignen Gesetzentwurfes, den sie nach erfolgreichem Abschluss ihrer Verhandlungen über eine Ampel-Koalition vorlegen wollen. Dies sagten übereinstimmend Ulrike Bahr (SPD), Ekin Deligöz (Grüne) und Peter Heidt (FDP) auch zu. Das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Gesetz über die Ganztagsbetreuung weise Mängel auf, führte Heidt aus. Diese würden von der neuen Koalition angepackt. "Wir werden uns den Problemen zuwenden, aber es ist unser Recht, dies als Regierungskoalition zu tun. Und das nehmen wir auch in Anspruch", sagte Heidt.
Ampel wirft Union "Aktionismus" vor
Bahr und Deligöz warfen der Union vor, sie betreibe "Aktionismus" und nutze das Thema für eine "Show". Der Kompromiss über den Rechtsanspruch habe sich zum Ende der vergangenen Legislatur "quälend lange hingezogen", auch wegen der Union und ihrer Minister in den Ländern, monierte Bahr. Die neue Regierung werde einen Gesetzentwurf zur Firstverlängerung vorlegen und dabei "eventuell weitere Verbesserungen" vornehmen. Deligöz kritisierte, die Union selbst habe für die Befristung der Mittel im Gesetz gesorgt und sich immer wieder gegen eine Entfristung ausgesprochen.
Auch Nicole Gohlke (Linke) warf der Union vor, ihr "plötzliche Engagement" in dieser Frage sei "nicht ganz glaubwürdig": "Jetzt mal ganz ehrlich: Ganz lange Zeit war Ihnen als Union das Thema Ganztag überhaupt nicht geheuer."
Die CSU-Abgeordnete Silke Launert (CDU) hielt dagegen, dass es doch das von Winfried Kretschmann (Grüne) regierte Baden-Württemberg gewesen sei, das eine Einigung über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung so lange aufgehalten habe.
Die AfD-Abgeordnete Nicole Höchst nutzte die Debatte für prinzipielle Kritik an der Ganztagsbetreuung und der Familienpolitik der vergangenen Jahre. Die Ganztagsbetreuung diene nicht den Kindern, sondern in erster Linie der Förderung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile. "Aus der Möglichkeit, zu arbeiten, ist für die Frauen längst eine Pflicht geworden", befand Höchst.
Den Gesetzentwurf der Union überwies der Bundestag am Ende in den Hauptausschuss.