Missbrauch von Kindern und Jugendlichen : Neues Beratungssystem für Opfer sexueller Gewalt
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf erreichen, dass die Hilfestrukturen gestärkt werden.
Die Bundesregierung möchte von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche besser unterstützen. Sie hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Er wurde am Freitag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
"Die Daten der jährlichen PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) zu kindlichen Gewaltopfern weisen ein konstant hohes Niveau aus, das nicht hingenommen werden kann", schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Insbesondere aber die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern seien mit 16.375 Fällen (2022: 15.520) konstant hoch.
Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor.
Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.