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Zwei Milliarden Euro für Kinderbetreuung : Neues Gesetz zur Kita-Qualität gilt ab 2025

Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität in den Kitas zugestimmt. Nach viel Kritik änderte die Regierung den Entwurf nochmal.

11.10.2024
True 2024-10-15T08:23:24.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Arbeit und die Qualität der Betreuung in den Kitas weiterentwickelt werden soll. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion stimmte er für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG). Die Gruppen BSW und Die Linke waren nicht anwesend.

Foto: picture alliance/dpa

Der Bund investiert erneut in die Qualität der Kinderbetreuung. Zum Ziel bundeseinheitlicher Standards ist es aber noch ein weiter Weg.

Das Gesetz sieht im Kern vor, dass die Länder auch in den kommenden beiden Jahren jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung des Betreuungsangebots an Kitas erhalten sollen (über eine geänderte Verteilung der Umsatzsteuer). Der Fokus soll dabei auf mehr Stellen für Erzieherinnen und Erzieher liegen. Allein in Westdeutschland wird nach Berechnungen der TU Dortmund von einer Personallücke von bis zu 90.000 Fachkräften bis 2030 ausgegangen.

Der mit dem KiQuTG angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiter zu entwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, soll demnach fortgesetzt werden. Ziel ist es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.

Die Regierung geht auf die Kritik ein

Die Regierung hält dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder für nötig. Dazu gehören die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot. "Mit dieser Weiterentwicklung des KiQuTG wird den Empfehlungen der Evaluation Rechnung getragen, eine Fokussierung auf weniger Handlungsfelder vorzunehmen sowie eine Budgetkonkurrenz von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung zu vermeiden", schreibt die Regierung. Anders als bisher dürfen die Länder also nicht mehr Gelder des Bundes für die Senkung von Kitabeiträgen ausgeben.

Der Gesetzentwurf hatte im Vorfeld für viel Streit gesorgt. Zuletzt hatte eine Stellungnahme des Bundesrates Korrekturen gefordert, um landeseigene Programme nicht zu gefährden. In den Ausschussberatungen geändert wurde unter anderem die Berücksichtigung von Ausfallzeiten und Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit als wesentlicher Aspekt eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels. Außerdem wurde eine Stichtagsregelung geändert, die zur Folge gehabt hätte, dass Sprach-Kita-Programme der Länder von künftiger Förderung ausgeschlossen gewesen wären.

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