Piwik Webtracking Image

Gesetzentwurf zur Aufnahme von Spätaussiedlern : Ampel will Hürden für Spätaussiedler senken

Die Koalition will die Anforderungen bei der Aufnahme von Spätaussiedlern mit einer Änderung des Bundesvertriebenengesetzes erleichtern.

30.09.2023
True 2024-01-30T11:00:22.3600Z
2 Min

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattierte. Mit der Änderung soll ein "mittelfristig drohender Rückgang der Aufnahmemöglichkeiten für Spätaussiedler" verhindert werden. Wie die drei Fraktionen mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021 (1 C 5.20) ausführen, wurden die "Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum, das für die Spätaussiedleraufnahme erforderlich ist", durch höchstrichterliche Rechtsprechung angehoben. Dies gelte für Spätaussiedler, die ein sogenanntes Gegenbekenntnis abgegeben haben, also in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Dieses Gegenbekenntnis stehe einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum so lange entgegen, bis davon wirksam abgerückt wurde.

Für ein solches Abrücken müssten die Antragssteller nach der Rechtsprechung Tatsachen nachweisen, die "den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volk anzugehören". Diese erhöhten Anforderungen könnten die Betroffenen nur schwer nachvollziehen. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis habe demzufolge zu deutlich mehr Ablehnungen geführt und werde mittelfristig den Spätaussiedlerzuzug stark begrenzen.

Die geplante Änderung soll daher der Koalition zufolge die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglichen. Diese habe eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete erlaubt.

Ebenfalls an die Ausschüsse überwiesen wurde zugleich ein Antrag der AfD-Fraktion auf Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Gesetz "mit Blick auf den Krieg in der Ukraine an die Herausforderungen von Krieg, Katastrophen und anderwärtigen Gefahren für Leib und Leben anzupassen, um den Verlust des Aufnahmeanspruches in diesen Fällen bei Verlassen des Aussiedlergebietes auszuschließen". Auch soll das Gesetz laut Vorlage so ergänzen werden, "dass das aktuelle Bekenntnis zum deutschen Volkstum maßgeblich für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger ist".

Die Regierungsbeauftragte für Aussiedlerfragen, Natalie Pawlik (SPD), wertete den Gesetzentwurf als Meilenstein für die Betroffenen. Christoph de Vries (CDU) betonte, die Spätaussiedler seien ein Integrationsvorbild für andere Zuwanderungsgruppen. Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sagte, der Entwurf wolle die Rechte der Spätaussiedler weiter stärken. Sandra Bubendorfer-Licht (FDP) betonte, mit dieser Vorlage werde den Betroffenen die Einreise deutlich erleichtert. Petra Pau (Linke) nannte die Änderung "überfällig". Eugen Schmidt (AfD) beklagte indes, die Bundesregierung vergesse die Spätaussiedler.