Polizeibeauftragter beim Bundestag : Anlaufstelle für Bürger und Polizisten
Ein unabhängiger Polizeibeauftragter soll künftig etwaigen Missständen bei den Polizeien des Bundes und möglichem Fehlverhalten ihrer Angehörigen nachgehen.
Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch soll nach dem Willen der Koalition erster "Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag" werden.
Das Amt des oder der "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" gibt es bereits seit 1959. Am Donnerstag beschloss der Bundestag die Schaffung einer neuen Stelle mit zumindest ähnlich klingender Bezeichnung, nämlich das Amt der oder des "Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag", zuständig für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Bundestag. Gegen den von der Ampel-Koalition vorgelegten Gesetzentwurf votierten die CDU/CSU-Fraktion sowie die AfD-Fraktion.
Die Koalition will den SPD-Abgeordneten Uli Grötsch als ersten Beauftragten
Danach soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen und bewerten lassen können - ergänzend zum Disziplinar- und Arbeitsrecht sowie zu Gerichtsverfahren.
Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte vom Bundestag auf Vorschlag einer oder mehrerer Fraktionen mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein. Für eine vorzeitige Abwahl des Polizeibeauftragten wird eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten vorausgesetzt. Erster Polizeibeauftragter soll nach dem Willen der Koalition der SPD-Abgeordnete und frühere Polizeibeamte Uli Grötsch werden, dessen Wahl voraussichtlich Ende Februar auf der Tagesordnung stehen dürfte.
Ampel sieht mehr Handlungsoptionen auch für die beim Bund beschäftigten Polizisten
Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung ausführen, sind die Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag wichtige Ansprechpartner für die Bürger bei Problemen, Notlagen und Konflikten verschiedenster Art. Bei der Nutzung ihrer weitgehenden Eingriffsbefugnisse seien sie an Recht und Gesetz gebunden. Es könne aber dazu kommen, dass im Bürgerkontakt rechtliche Grenzen überschritten werden.
Daher sei es für die Bürger wie für die Beschäftigten der Polizeien des Bundes wichtig, Vorkommnisse von behaupteten oder tatsächlich erwiesenen Fehlverhalten oder strukturelle Fehlentwicklungen und Mängel an eine unabhängige Stelle melden und von dieser untersuchen zu lassen, heißt es in der Vorlage weiter. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und den Polizei-Beschäftigten eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.