Gesetz für Online-Zugang : Behördengang soll seltener werden
Die Bundesregierung will der digitalen Verwaltung mit einem besseren Onlinezugangsgesetz auf die Sprünge helfen. Der Opposition geht das nicht weit genug.
Einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung online zu stellen, ist kein Problem. Über die Online-Ausweisfunktion ist eine Identifizierung einfach und der Antrag bequem von zu Hause gestellt. Für viele andere Verwaltungsdienstleistungen gilt das leider noch immer nicht, obwohl das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) eigentlich Bund, Länder und Kommunen verpflichtete, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anzubieten. 2023 zeigt sich jedoch: Die Umsetzung hapert an vielen Stellen. Darauf reagiert die Bundesregierung nun mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes. Am Mittwoch hat sich das Bundestagsplenum in erster Lesung mit der Vorlage befasst.
Schriftform wird abgeschafft
Kernstück des Entwurfes ist die Abschaffung der Schriftform. Die eID, der digitale Personalausweis, soll die händische Unterschrift ersetzen und Prozesse deutlich entbürokratisieren. Es sollen aber auch neu geschaffene Strukturen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern verstetigt werden. Denn, so schreibt die Regierung im Gesetzentwurf, es habe sich gezeigt, dass die Digitalisierung der Verwaltung immer dort besonders erfolgreich sei, wo Bund und Länder auf einheitliche, übergreifende Lösungen setzen. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem ist eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmen geplant.
Auf das sogenannte Datenschutzcockpit ging Dunja Kreiser (SPD) in der Debatte ein. Diese IT-Komponente ermögliche es den Bürgern, einzusehen, welche öffentliche Stelle Daten im Antragsprozess nutze. "So stellen wir sicher, dass personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung geschützt werden", sagte sie.
"Flächendeckende Digitalisierung nicht ansatzweise gelungen"
Judith Gerlach (CSU), bayerische Staatsministerin für Digitales, nutzte ihre Rede für Kritik am Bundesinnenministerium, dem es "nicht mal ansatzweise" gelungen sei, eine flächendeckende Digitalisierung zu erreichen. Sie forderte vom Bund, Infrastrukturen und Gelder für die Umsetzung bereitzustellen und ansonsten die Stärken der Länder und Kommunen zu nutzen. Die Kritik wiesen FDP und Grüne allerdings unter dem Hinweis zurück, dass das Haus jahrelang von der Union geführt worden und diese somit verantwortlich für die "Trippelschritte" auf dem Gebiet sei.
Misbah Khan (Grüne) erläuterte: "Wir haben, so wie sich das für ein gutes Parlament gehört, noch einmal Verbesserungsvorschläge zum Entwurf. Eines der großen Mankos des alten OZGs war, dass man die Länder hat machen lassen, wie sie wollen. Wir brauchen einen Rechtsanspruch."
Auch seine Fraktion wünsche sich "etwas mehr Ambition und etwas mehr Konsequenzen", ergänzte Volker Redder (FDP). Beim "Recht auf Digitalisierung" und in diesem Zusammenhang nötigen verbindlichen Fristen "stehen wir auf der Seite der Digitalos der Grünen".
Barbara Benkstein (AfD) fragte: "Sieht so wirklich der große Wurf aus, der das Land und seine Verwaltung modernisieren soll?" Das aktuelle OZG 2.0 sei notwendig, weil der Bund es versäumt habe, das ursprüngliche OZG fristgerecht in die Praxis umzusetzen, kritisierte sie.
Anke Domscheit-Berg (Die Linke) stellte fest: Der Entwurf schaffe zwar Klarheit zur Bereitstellung von Basisdiensten wie der BundID. Auch das Ziel einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung sei "sehr gut". Leider solle es aber nur für manche Dienstleistungen gelten und für welche, das bleibe offen, "und das ist schlecht".
Philipp Amthor (CDU) verteidigte seine Fraktion gegen Kritik: "Wir haben mit unserem Onlinezugangsgesetz messbare Ziele definiert. Sie schaffen alle Fristenregelungen ab. Wir haben das Onlinezugangsgesetz ausfinanziert. Sie streichen Haushaltsmittel."