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Anhörung zum Bundespolizeigesetz : Die Bundespolizei will mehr Befugnisse

Polizeivertreter beurteilen die geplante Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes bei einer Anhörung des Innenausschusses mit Skepsis.

25.04.2024
True 2024-04-25T14:26:31.7200Z
2 Min

Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht anstelle von weitergehenden Ermittlungsbefugnissen: Die Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes wird von Polizeivertretern skeptisch beurteilt, wie bei einer Anhörung des Innenausschusses am Montag deutlich wurde. Die Neuregelung des 30 Jahre alten Gesetzes sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten vor. Eine Überwachung der verschlüsselten Kommunikation (Quellen-TKÜ) sowie Online-Durchsuchungen bleiben der Bundespolizei gleichwohl verwehrt. Geplant ist hingegen eine individuelle Kennzeichnungspflicht sowie die Pflicht zur Ausstellung von Kontrollquittungen nach Befragungen durch die Bundespolizei.

Kontrollquittungen sorgen für Unmut

Letztgenanntes stieß insbesondere bei Polizeigewerkschaftsvertretern auf Ablehnung. Kennzeichnungspflicht und Kontrollquittungen mit dem Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz erweckten den Eindruck, "als ob fälschlicherweise in gewissen Bereichen der Bundespolizei von strukturellen Problemen gesprochen werden kann", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf. Heiko Teggatz von der Bundespolizeigewerkschaft vermisst in dem Entwurf Befugnisse zur Gesichtserkennung, eine anonymisierte Verhaltenserkennung auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen sowie die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen. Enttäuscht zeigten sich beide, dass die Grenzschutzzuständigkeit der Bundespolizei nicht von 30 km auf 50 Kilometer im Inland erweitert wird.

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Die Bundespolizei brauche Cyberabwehrbefugnisse in ihrem Aufgabenbereich, sagte Bundespolizeipräsident Dieter Romann. Entsprechende Änderungen müssten in den Entwurf aufgenommen werden, "um nicht noch mehr Zeit im Kampf gegen die hybride Verbrechenswelt zu verlieren".

Polizeibeauftragter zieht positives Fazit

Positiv fiel das Fazit des Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, aus. In den Regelungen zum Racial Profiling sieht er keinen Generalverdacht gegenüber der Bundespolizei, sondern eine "Erwartungshaltung des Gesetzgebers an die Bundespolizei".

Lea Voigt vom Deutschen Anwaltsverein begrüßte die Zurückhaltung bei der Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei. Als richtig bewertete Voigt die Kennzeichnungspflicht, die es aus ihrer Sicht ausnahmslos braucht.


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