Bundestagswahl 2021 : In Berlin könnte nochmal gewählt werden müssen
Der Wahlprüfungsausschuss verhandelt am Dienstag über den Einspruch des Bundeswahlleiters wegen Unregelmäßigkeiten in Berliner Wahlkreisen
Wähler stehen bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 in einer Schlange vor einem Berliner Wahllokal.
Die frühere Kultur-Staatsministerin Monika Grütters (CDU) hatte bei der letzten Bundestagswahl sozusagen um wenige Millimeter die Nase vorn. Ihr SPD-Konkurrent im Wahlkreis Berlin-Reinickendorf, Torsten Einstmann, blieb nur 1,4 Prozent hinter ihr, um 1.788 Erststimmen. Jetzt kommt nicht nur dieses knappe Ergebnis auf den Prüfstand - Neuwahlen im einen oder anderen Stimmbezirk nicht ganz ausgeschlossen. Eine Vorentscheidung darüber fällt in dieser Woche im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Die Abgeordneten wollen den parlamentarischen Schlussstrich unter jenen 26. September 2021 ziehen, der in der Bundeshauptstadt in einen haarsträubenden Chaos-Wahltag ausgeartet war. 2.106 Einsprüche gegen die Wahl bundesweit gingen beim Ausschuss ein - gegenüber 275 nach der Bundestagswahl von 2017. Annähernd 90 Prozent davon betreffen Berlin.
Der gewichtigste Einspruch kommt vom Bundeswahlleiter
Den gewichtigsten Einspruch gegen die Gütigkeit der Wahl hat Bundeswahlleiter Georg Thiel verfasst. Darin verweist er darauf, dass es in einigen Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen gekommen sei. Schlangen mit teilweise sehr langen Wartezeiten hätten dazu geführt, dass viele Bürger nicht mehr ihre Stimme abgeben konnten. Thiels Einspruch bezieht sich auf sechs Berliner Wahlkreise.
Seine Zusammenfassung: Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt. Sie stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den im Grundgesetz vorgegebenen Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Der schwerwiegendste Befund des Bundeswahlleiters ist sein Verweis auf eine "mögliche Mandatsrelevanz". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Bundestags ergeben hätte.
Mündliche Verhandlung des Ausschusses für Wahlprüfung
Dies ist am Dienstag ein Schwerpunkt bei einer mündlichen Verhandlung des Wahlprüfungsausschusses. Bis zu acht Stunden haben die Abgeordneten für ihre Befragung unter anderem von Thiel und der amtierenden Berliner Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann reserviert. Den Auftakt soll eine Bestandaufnahme der Wahlfehler bilden. Sie seien, so Thiel, "organisatorisch vermeidbar" gewesen. Nach der Befassung mit der Mandatsrelevanz geht es im dritten Themenblock um die Frage der Verhältnismäßigkeit von Neuwahlen.
Der Ausschussvorsitzenden Daniela Ludwig (CSU) ist es wichtig, dass diese Verhandlung laut Wahlprüfungsgesetz öffentlich geführt wird. Die Bevölkerung habe "ein Anrecht darauf zu sehen, dass sich der Bundestag nicht nur nach Aktenlage mit diesen Einsprüchen beschäftigt, sondern das auch transparent aufarbeitet". Über Bewertungen der Stichhaltigkeit der Einsprüche und mögliche Folgen tauscht sich der Ausschuss dann in den kommenden Wochen hinter verschlossenen Türen aus; über seine daraus folgende Beschlussempfehlung entscheidet das Plenum des Bundestages. Gegen dessen Votum kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
Auch auf Landesebene wird der Wahlsonntag aufgearbeitet
Derweil wird auch auf Berliner Ebene der desaströse Wahlsonntag, an dem auch das Abgeordnetenhaus gewählt wurde, aufgearbeitet. Der Verfassungsgerichtshof hat von der Landeswahlleiterin die Niederschriften aller 2.257 Wahllokale angefordert.
Zudem soll sie Stellung nehmen zur organisatorischen Vorbereitung der Wahl und Fragen beantworten, die um falsche und fehlende Stimmzettel kreisen, um Dauer der Schließungen und Unterbrechungen der Wahlhandlungen in den Wahllokalen, um die Zahl kopierter Stimmzettel oder die längere Öffnung von Wahllokalen nach 18 Uhr.
Bei der Abgeordnetenhauswahl lief es in Pankow noch knapper ab als bei Grütters/ Einstmann. Für Kultursenator Klaus Lederer (Linke) wurden ganze 30 Stimmen weniger als für die Grüne Oda Hassepaß ausgezählt.