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Schnellere Disziplinarverfahren : Kein Platz für Extremisten

Die Bundesregierung will eine Verfahrensbeschleunigung zur Entfernung mutmaßlicher Extremisten. Im Bundestag stößt die konkrete Umsetzung auf Kritik.

15.05.2023
True 2024-01-05T09:46:23.3600Z
2 Min

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung stößt in der Opposition auf deutliche Kritik. Vertreter der Koalition verteidigten dagegen vergangene Woche bei der ersten Lesung des Entwurfs das Vorhaben, das eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst ermöglichen soll.

Wie die Regierung in der Vorlage schreibt, können bis zum Abschluss eines auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahrens derzeit mehrere Jahre vergehen. Dies sei insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinzunehmen. Durch die vorgesehene Änderung soll das "langwierige Verfahren der Disziplinarklage durch umfassende Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörden" abgelöst werden. Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen "durch Disziplinarverfügung aussprechen". Effektiver Rechtsschutz werde durch die Möglichkeit der nachgelagerten gerichtlichen Vollkontrolle der Disziplinarverfügung durch die Verwaltungsgerichte sichergestellt.

Union legt eigenen Antrag vor

Die Union fordert indes in einem Antrag die Bundesregierung auf, von der Einführung einer "systemwidrigen Disziplinarverfügung abzusehen". Petra Nicolaisen (CDU) sagte, gebraucht werde vielmehr eine Reduktion von Verfahrensfehlern, Professionalisierung der Disziplinarverfahren und mehr Personal bei den Disziplinarkammern der Verwaltungsgerichte.

Wie die Union teilte Martina Renner für Die Linke die Zielsetzung, Extremisten schneller aus dem Dienst zu entlassen, kritisierte aber "den Weg dorthin" und forderte "präzise Vorgaben im Gesetz, welche Vergehen wie zu ahnden sind".

Christian Wirth (AfD) sprach von einem "Angriff auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit". Künftig solle der Beschuldigte in einem von ihm anzustrengenden Gerichtsverfahren beweisen, dass er unschuldig ist.

Der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Johann Saathoff (SPD) betonte dagegen, durch die Reform würden die Unschuldsvermutung, die behördliche Beweislast für das Dienstvergehen und rechtliches Gehör nicht angetastet. Konstantin von Notz (Grüne) sagte, die Neuregelung genüge hohen rechtsstaatlichen Standards. Betroffene könnten die Entscheidungen von Behörden und Gerichten prüfen lassen. Auch Konstantin Kuhle (FDP) hob hervor, dass sich ein betroffener Beamter "natürlich" gegen die Disziplinarverfügung zur Wehr setzen könne.