Rüstung : Schnellschuss für die Bundeswehr
Die Ampelfraktionen wollen das Vergaberecht anpassen, um die Beschaffung für die Parlamentsarmee zu beschleunigen.
Schneller ausschreiben, einfacher vergeben, EU-weit besser kooperieren: Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der am späten Donnerstagabend zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung, schreiben die Fraktionen im Entwurf. Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr müsse daher "unverzüglich und schnellstmöglich" erhöht werden. Mit Hilfe des jüngst beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Anschaffungen tätigen können. Dafür soll es den Vergabestellen ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet, mit einer Option auf Verlängerung.
Gemeinsame europäische Beschaffung
Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf das Vergaberecht. So soll es unter anderem erlaubt werden, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden, indem der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt wird.
Das veränderte Verfahren sieht vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme an der Vergabe ausgeschlossen werden können. Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, sollen auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren beschleunigt werden.