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Wiederholungswahl in der Hauptstadt : Viele Berliner dürfen noch einmal wählen

Die Bundestagswahl 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Der Neuwahltermin für die rund 550.000 Wählerinnen und Wähler ist am 11. Februar.

01.02.2024
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2 Min
Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Bei dieser Wahl soll alles glatt gehen: Der Landeswahlleiter für Berlin, Stephan Bröchler, schult Wahlhelfer und -helferinnen an der Freien Universität.

Wer die Bundestagswahl im September 2021 in Berlin miterlebt hat, wird sich vermutlich noch an kuriose Szenen erinnern. Da standen Leute stundenlang in langen Schlangen vor Wahllokalen und warteten darauf, ihre Stimme abgeben zu können. In vielen Fällen ist das nicht gelungen oder viel zu spät, weil es in Wahllokalen keine Wahlzettel mehr gab oder die falschen.

Beobachter vermuten, dass die Organisation der Wahl auch deswegen schiefgelaufen ist, weil an dem Tag mehrere Wahlen anstanden, neben der Bundestagswahl auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen. Daneben sollten die Berliner über einen Volksentscheid zur Wohnungspolitik abstimmen. Ausgerechnet am Wahltag fand zudem der Berlin-Marathon statt.

Ein Fünftel der Wahlbezirke in Berlin wählt noch einmal

Die Wahl 2021 lief in Berlin jedenfalls so chaotisch ab, dass die Bundestagswahl nun in Teilen wiederholt wird. Rund 550.000 Wähler dürfen am 11. Februar noch einmal wählen. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen wurde 2023 bereits wiederholt.

Betroffen von der Wiederholungswahl sind knapp ein Fünftel der Wahlbezirke in Berlin. Nach einer Analyse der Pannenwahl hatte der Bundestag im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass in 431 der insgesamt 2.256 Berliner Wahlbezirke neu gewählt werden muss. Die Unionsfraktion kam indes zu dem Schluss, dass mehr Wahlbezirke nicht ordnungsgemäß ausgezählt wurden und reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein.

Einzelne Mandatsverschiebungen erwartet

Die Parteien müssen bei der Wiederholungswahl grundsätzlich mit den damaligen Kandidaten antreten. Eine relevante Verschiebung der Machtverhältnisse ist nicht zu erwarten. Die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP verfügt im Bundestag über 417 von 736 Sitzen, darunter 29 Abgeordnete aus Berlin. Denkbar sind jedoch einzelne Mandatsverschiebungen.

Die Karlsruher Richter entschieden im Dezember 2023, dass die Bundestagswahl in 455 Wahlbezirken und den dazugehörigen Briefwahlbezirken mit Erst- und Zweitstimme wiederholt werden muss. Die Bezirke sind von der Neuwahl unterschiedlich stark betroffen. Online können Bürger nachschauen, ob ihre Wohnadresse zu den von der Wiederholungswahl betroffenen Bezirken gehört. 

Wer darf wählen?

Nun sind seit der Bundestagswahl mehr als zwei Jahre vergangen, das bedeutet, es hat Bewegungen gegeben in der Bevölkerung: Zuwanderung und Abwanderung. Es gilt: Wer als Wahlberechtiger seinen jetzigen Wohnsitz in einem von der Neuwahl betroffenen Wahlbezirk hat und volljährig ist, darf wählen.

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Bei der Bundestagswahl 2021 hat die SPD in Berlin 23,4 Prozent der Zweitstimmen geholt, die Grünen kamen auf 22,4 Prozent, die CDU auf 15,9 Prozent, die Linke auf 11,4 Prozent, die FDP auf 9,1 Prozent und die AfD auf 8,4 Prozent. Von den zwölf Direktmandaten, die in den Berliner Wahlkreisen vergeben werden, gewann die SPD vier, Grüne und CDU jeweils drei und die Linke zwei.