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Statistik zu Sterbefällen : Zahlen zu Sterbefällen sollen aktueller werden

Bundestag nimmt Gesetzentwurf an und gibt grünes Licht für "Sterbefallmonitoring" beim Statistischen Bundesamt.

19.06.2023
True 2024-01-10T09:44:29.3600Z
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Die Beobachtung des Sterblichkeitsgeschehens durch das Statistische Bundesamt soll künftig "gesetzlich verstetigt und die Aktualität der Sterbefallzahlen gesteigert und gesichert" werden. Auf dieser Grundlage könne "dauerhaft ein umfangreiches Sterbefallmonitoring erfolgen, das zum Beispiel Zusammenhänge mit Hitzewellen, anderen belastenden Umweltbedingungen oder Krankheitsgeschehen erfasst und auffällige Verläufe aufzeigt", heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Bundestag vergangene Woche gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken in modifizierter Fassung  beschloss.

Damit soll zudem "die Erfassung von Änderungen des Geschlechtseintrages zur Ermöglichung der Fortschreibung der Bevölkerungszahl nach allen Ausprägungen des Geschlechtseintrags" geregelt werden. Ferner werden die Leitungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Kreis der politischen Beamten aufgenommen, die jederzeit vom Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.

In den Beratungen des Innenausschusses wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung sowie Regelungen zu Meldepflichten bei bestimmten Infektionen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Danach sind, soweit nichts anders bestimmt ist, Nachweise von Malaria oder des Respiratorischen Synzytial Virus (RSV) namentlich zu melden, soweit sie auf eine akute Infektion hinweisen. Ebenso soll der direkte Nachweis des Hefepilzes Candida auris aus Blut oder anderen normalerweise sterilen Substanzen namentlich gemeldet werden.