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Nach Streit zwischen Bund und Ländern : Hinweisgeberschutz mit deutlicher Verspätung

Nach langen Querelen haben Bundestag und Bundesrat die Hinweisgeberschutzrichtlinie nun umgesetzt. Zuvor war ein Durchgang im Vermittlungsausschuss nötig geworden.

15.05.2023
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3 Min

Rund eineinhalb Jahre nach Verstreichen der Frist haben Bundestag und Bundesrat vergangene Woche den Weg für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von hinweisgebenden Personen bereitet. Nachdem der Vermittlungsausschuss Anfang der Woche eine Einigung verkündete hatte, passierte ein entsprechend geänderter Gesetzentwurf der Bundesregierung am Donnerstag das Parlament und am Freitag die Länderkammer. Wesentlich Kern des Entwurfs ist ein neues Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Danach sollen in Unternehmen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden interne Meldestellen eingerichtet werden, bei denen hinweisgebende Personen, auch bekannt als Whistleblower, Hinweise auf bestimmte Verstöße gegen EU- und deutsches Recht melden können. Gegen Repressalien sollen die Whistleblower dabei geschützt sein. Das Gesetz legt Details zu der genauen Ausgestaltung der Meldestellen vor und sieht auch externe Meldestellen als Alternativen vor.

Schon die Große Koalition konnte sich nicht einigen beim Hinweisgeberschutz 

Der Gesetzgebungsprozess zog sich hin. Intensiv debattiert wurde das richtige Verhältnis zwischen Schutz für hinweisgebende Personen, dem sachlichen Anwendungsbereich sowie der Belastung der Unternehmen. Der Großen Koalition war es seinerzeit nicht gelungen, sich auf einen Regierungsentwurf zu einigen. Die Ende 2021 ins Amt gekommene Ampel-Regierung fand alsbald einen blauen Brief aus Brüssel im Postkasten, die EU-Kommission drang auf Umsetzung. Ende Juli vergangenen Jahres legte die Bundesregierung dann einen Entwurf vor, der - mit diversen Änderungen - den Bundestag im Dezember passierte. Doch schon damals deutete sich an, dass das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat mangels Mehrheit scheitern könnte, die Union hielt wenig vom Ampel-Entwurf.

So kam es auch. Im Februar versagte die Länderkammer dem Entwurf die Zustimmung. Wenige Tage später erhöhte die EU-Kommission den Druck und reichte Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedsstaaten ein, es drohen daher trotz nun erfolgter Umsetzung noch empfindliche Strafzahlungen. Die Koalition griff dann in die gesetzgeberische Trickkiste und machte Mitte März aus einem Gesetzentwurf zwei Entwürfe. Wesentliche Teile wären damit im Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig gewesen. Die Union meldete verfassungsrechtliche Zweifel an, drang auf den Vermittlungsausschuss. Im Hintergrund versuchten die Rechtspolitiker im Bundestag noch gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Zunächst ohne Erfolg, wie es schien, doch dann wurde Ende März die finale Abstimmung über die geteilten Entwürfe wenige Stunden vorher von der Tagesordnung abgesetzt, einige Tage später rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an.

Änderungen bei den anonymen Meldungen beschlossen

Die nun gefundene Einigung sieht unter anderem Änderungen beim Umgang mit anonymen Meldungen vor. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Fassung sah vor, dass interne und externe Meldestellen ihre Meldekanäle auch für anonyme Meldungen hätten ausgestalten müssen. Diese Verpflichtung entfällt nun, die Meldestellen sollen anonyme Meldungen aber bearbeiten. Zudem sieht der Entwurf nun vor, dass hinweisgebende Personen interne Meldestellen zu bevorzugen haben, wenn ihnen keine Repressalien drohen und intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann. Auch wird klar gefasst, dass sich ein gemeldeter Verstoß auf berufliche, unternehmerische oder dienstliche Tätigkeiten beziehen muss.

Im Bundestag stimmten der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses SPD, Grünen, FDP und Union zu. Die AfD votierte mit Nein, die Linke enthielt sich. scr