Streit über Versicherungspflicht : Uneinigkeit bei Pflichtschutz gegen Elementarschäden
Ob eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden sinnvoll ist, ist zwischen Sachverständigen umstritten. Auch die Kostenfrage wurde in einer Anhörung diskutiert.
Die Ausweitung der Wohngebäudeversicherung auf Elementarschäden ist wünschenswert, eine Umsetzung angesichts unterschiedlicher Vorstellungen der Versicherungs- und Immobilienwirtschaft sowie von Forschung und Verbraucherschutz allerdings schwierig. Zutage trat dies bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen". Angesichts der Zunahme von Schadenereignissen aufgrund von Klima- und Wetterveränderungen wird die Bundesregierung darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer - allerdings abwählbaren - Elementarschadenabsicherung angeboten werden soll. Eine solche Versicherungspflicht war bei den Sachverständigen allerdings umstritten.
Versicherer sehen die Pflichtversicherung skeptisch
Aus der Sicht der Rechtswissenschaft sei eine solche Pflichtversicherung abstrakt denkbar, aber im Ergebnis nicht unbedingt zu befürworten, erklärte Oliver Brand von der Universität Mannheim. Das liege vornehmlich an den damit verbundenen Kosten-Risiken für die Versicherten, so Brand, der unter Verweis auf die Ahrtalflut im Juli 2021 dringenden Handlungsbedarf konstatierte. Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft warnte vor den Folgen einer singulären Pflichtversicherungslösung, wie sie die Bundesländer forderten. Wichtig sei mehr als nur Versicherungsschutz, nämlich auch Prävention und Klimafolgenanpassung. Das betonten auch der Chefklimatologe der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Munich Re, Ernst Rauch, und der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, der die Einführung einer Versicherungspflicht ablehnte.
Stephen Rehmke vom Bund der Versicherten meinte dagegen, eine Elementarschadenversicherung lasse sich durchaus als fester Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung ausgestalten. Belasse man es bei einer Abwahlmöglichkeit, werde man nicht annähernd die erforderliche Versicherungsdichte erreichen. Jakob Thevis vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz erläuterte die Vorteile des französischen Wohngebäudeversicherungssystems, bei dem eine Elementarschadenversicherung inbegriffen sei. Die geringen Kosten dieser Versicherung würden durch die Kooperation von Privatwirtschaft und Staat möglich.
Mieterbund fragt: Wer zahlt am Ende?
Nach Ansicht von Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund müssten die Kosten einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung von den vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümern getragen und nicht von den Mietenden gezahlt werden. Reimund Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung empfahl eine gesetzlich angeordnete Versicherungspflicht, die präventionsorientiert ausgestaltet und durch staatliche Maßnahmen zu einer umfassenden Naturgefahren-Absicherung ausgebaut werden müsse.